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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 214

1861 - Köln : DuMont-Schauberg
214 Ix. Die Griechen. 59. Die Verfassung im homerischen Griechenland. (Nach G. F. Scho cm an», griechische Alterthümer.) Was wir aus dm homerischen Gedichten gewinnen können, ist ein Bild der alten Heroenzeit, wie es sich im Geiste der Dichter spiegelte; aber da wir uns ohne Mittel finden, ein anderes Bild mit mehr An- spruch ans Wahrheit zu entwerfen, so müssen wir uns an diesem ge- nügen lassen. Wir finden nun zuvörderst das griechische Volk damals so wenig als in irgend einer späteren Zeit zu einem staatlichen Ganzen vereinigt. Zwar ist eine gemeinsame Unternehmung, ein Rachekricg gegen Troja, zu Stande gekommen, und Agamemnon, der König von Myccne, steht als allgemein anerkannter Oberanführer an der Spitze des aus den verschiedensten Thcilen Griechenlands gesammelten Heeres; er beherrscht aber doch nur einen großen Theil der Halbinsel, die späterhin nach seinem Ahnen Pelops ihren Namen trug*), und viele Inseln, und die Fürsten des übrigen Gricchenlandes sind, jeder in seinem Gebiete, un- abhängige Könige, nicht durch irgend ein Abhängigkeitsverhältniß zur Heeresfolge verpflichtet, sondern nur in Folge eines besonder» Vertra- ges und eidlichen Gelöbnisses gerade zu diesem Rachckriege verbunden. Als die allgemeine Regierungsform aller einzelnen Staaten erscheint in den homerischen Gedichten das Königthum. Das Königthum gilt als göttliche Stiftung, Zeus hat die Könige ursprünglich eingesetzt, sie stammen selbst von ihm oder von andern Göttern ab, weswegen sie öiotyfcptig, öloytvssg heißen, und ihre Würde geht regelmäßig vom Vater auf den Sohn über. Aber cs gibt neben dem Könige in jedem Staat auch eine Anzahl anderer Häuptlinge, denen selbst der Name ßaodijsg ebenfalls zukommt, und deren Stellung über der Masse des Volkes gleichermaßen als eine von den Göttern verliehene und beschirmte Aus- zeichnung betrachtet, und durch dieselben Beiwörter bezeichnet wird. Die Absonderung des Adelstandes vom Stande der Gemeinen oder des öijfuog erscheint uns in den homerischen Gedichten nicht so schroff und verletzend, als sie späterhin in manchen Staaten wurde. Schon allein die Bemerkung, daß ähnliche ehrende Beiwörter wie jenem nicht selten auch Leuten nicdern Standes beigclegt, daß der Name wenn auch vorzugsweise den Fürsten und Edlen, doch daneben auch jedem Ehren- manne aus dem Volke gegeben, daß selbst persönlich Unfreie, wie der Sauhirt Eumäns <5«u oder d. h. mit gottbegabter Trefflichkeit ver- sehene, genannt werden, kann zum Beweise dienen, daß die persönliche Tüchtigkeit auch in dem Geringeren der Anerkennung und Ehre werth geachtet worden sei. *) Bei Homer kommt dieser Name noch nicht vor, aber in dem homerischen Hymnus ans den pythischen Apollon. Er deutet übrigens wohl auf einen Volksnamen Pelopcs, als andere Form für Pelasger.
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