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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 215

1861 - Köln : DuMont-Schauberg
59. Die Verfassung Im homerischen Griechenland. 215 Die Häupter der edlen Häuser bildeu des Königs Rath, seine ßovtf, und heißen deswegen ßovlrtcpoqoi oder ßovhvml. Auch yiqovxeg werden sie genannt, welcher Name keineswegs nur die Bejahrten, sondern all- gemein auch die Geehrten und Angesehenen bedeutet. Mit dem Rath der Geronten werden alle wichtigeren Angelegenheiten verhandelt. Die gewöhnliche Form der Berathung scheint diese zu sein, daß die Ange- legenheiten beim gemeinschaftlichen Mahle an des Königs Tisch verhan- delt werden. „Lade die Geronten zum Mahle", sagt Nestor zum Aga- memnon, als er ihm empfiehlt, einen Rath der Edlen zu berufen, um zu berathen, was in der dringenden Gefahr zu thnn sei. Auch Versammlungen des gesammten Volkes kommen öfters vor, doch nicht sowohl um dasselbe über eine Angelegenheit zu befragen und einen Volksbeschluß durch Abstimmung fassen zu lassen, als vielmehr um ihm den von den Geronten gefaßten Beschluß bekannt zu machen, oder es wird das Volk berufen, damit in seinem Beisein über eine wichtige Angelegenheit, z. B. über Abwehr eines feindlichen Einfalls, oder über ein Abhülfe forderndes Unheil Rath gepflogen werde, wie in der von Achilles im ersten Gesänge der Ilias wegen der Seuche berufenen Heeres-Vcrsammlung. Die Berufung des Volkes zur Ver- sammlung geht natürlich in der Regel vom Könige ans, nach vorheri- ger Berathung mit den Geronten. Die Berufung geschieht durch um- hergesaudtc Herolde. Der Versammlungsplatz ist entweder in der Nähe der Königswohuung, wie zu Ilium auf der Burg, oder sonst an einer schicklichen Stelle, wie zu Scheria am Hafen; und er ist auch wohl mit Plätzen zum Sitzen versehen, weswegen auch Sitzung &6w*og) für die Versammlung gesagt wird. Wer vor dem Volke reden will, steht auf und läßt sich vom Herolde den Stab, das Scepter, in die Hand geben, wohl als Zeichen, daß er als Redner eine Art von amtlicher Function ansübe. Eine Rednerbühne findet sich nicht; der Redende tritt hin, wo er meint, am besten von Allen gehört zu werden. Es ist nicht wahrscheinlich, daß das Recht das Scepter zu empfangen und zum Volke zu reden Andern als den Edlen zukomme: wenigstens gibt es kein Beispiel dafür bei Homer. Von förmlicher Abstimmung des Volkes ist nirgends die Rede; nur durch lautes Geschrei gibt die Versammlung ihren Beifall oder ihr Mißfallen über das Vorgetragenc zu erkennen, und wenn es sich um eine Sache handelt, zu deren Aus- führung die Mitwirkung des Volkes erforderlich ist, so verrüth uns Homer kein Mittel, wie dasselbe gegen seinen Willen dazu gezwungen werden könne. Die zweite Function der Könige ist die richterliche, und wie sie wegen des Rathpslegenö ßovh^qoi heißen, so werden sie wegen der Rechtspflege dixaonui.oi genannt. Auch hier aber sind die Geronten Theilnehmer au dem königlichen Amte, und die Frage, welche Rcchts- händel etwa der König für sich allein, welche in Gemeinschaft mit den Gcroulen zu entscheiden habe, ist aus Homer eben so wenig zu beant- worten, als die andere, ob nicht aus der Zahl der Geronten Einzel-
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