1861 -
Köln
: DuMont-Schauberg
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
752
Xi. Die Römer.
Würde und Einfluß unauflöslich mit der Aufrechthaltung des bestehen-
den Regiments verknüpft war. Eine Stufe von Titeln bezeichnete die
Hierarchie der Staatsdicnerschaft, zu der vielleicht die christliche Kirche
ein Vorbild lieferte und die alsbald durch den Schutz derselben gesichert
werden sollte. Die abstracten Begriffe: „Excellenz, Eminenz, Hoheit"
in den Anreden amplitudo, altitudo, magnitudo, magnificentia,
prudentia tua u. s. w. wurden jetzt den Personen beigelegt, die ihren
Werth allein den Rangverhältnissen zu verdanken hatten. Die höchsten
Rangstufen wurden in drei Classen getheilt: Illustres, Spectabiles
und Clarissimi. Zu der ersteren gehörten 1) die Consuln, deren Er-
nennung seit Diocletian nicht mehr durch den Senat, sondern durch den
Kaiser erfolgte, die aber nur Großwürdenträgcr ohne alle öffentliche
Thätigkeit waren; 2) die Patricier, die der Kaiser zu persönlicher Aus-
zeichnung auf Lebenszeit gewöhnlich aus seinen langjährigen Dienern
ernannte; 3) die prätorischen Präfecten, die, obgleich sie seit Auflösung
der Prätorianer ihr Militär-Commando verloren, die höchste Civilgewalt
nächst dem Kaiser übten. Seit der Rcichstheilung Diocletian's gab es
ihrer 4, und Constantin behielt diese wie die Thciluug des Reiches
in vier Präfecturen bei. Zu der des Orients gehörten: Asien,
Aegypten, Thracien; zu Jllyricum: Griechenland, Macedonien, Dacien
und Pannonien; zu Italien: Italien und die Länder im Norden bis
zur Donau, wie West-Afrika; zu Gallien: Gallien, Spanien und Bri-
tannien. Rom und Constantinopel waren nicht unter diesen Präfecturen
begriffen und hatten jedes einen besondern Stadtpräfecten, von dem die
Verwaltung und Gerichtsbarkeit abhing.
Zu den Lpeetabiles gehörten die Vorsteher der Provinzen: Pro-
consuln, Prüfecten rc. Obgleich dieselben nicht die Militärgcwalt hat-
ten, so wurden doch, um sic nicht zu mächtig werden zu lassen, die
Provinzen immer mehr getheilt, so daß ihrer endlich 116 waren. Uebri-
gens wurden jetzt alle obrigkeitlichen Aemter — auch die der Clarissimi
— nur mit Soldaten besetzt, die aus der Rechtswissenschaft ein Stu-
dium gemacht hatten, für welches in allen bedeutenden Städten Schulen
(mit einem 5jährigen Cursus) bestanden.
Die Regierungsgewalt mußte sich jedoch sowohl im Inneren als
gegen äußere Feinde vor Allem auf die Kriegsmacht stützen. Um
den Gefahren ausznwcichen, die von der auch noch von Diocletian bei-
behaltencn Vereinigung der Civil- und Militärgewalt in den Provinzen
ausgingen, führte Constantin eine Trennung derselben ein. Der Ober-
befehl des Heeres wurde unter 8 Generale, 4 Magistri equitum, 4
Magistri peditum, vertheilt; die Unterbefehlshaber führten die Titel
Comités (d. i. Trabanten) und vuees (Führer). Das größte Uebel
des Reiches, der Uebermuth der mächtigen Soldatesca, dauerte aber
auch jetzt fort, ja, derselbe war fortwühreud höher gestiegen, theils durch
die immer zunehmende Gefahr von den Grenzvölkern, theils unter den
letzten bürgerlichen Kriegen. Es macht sich seit Constantin ein wesent-
licher Unterschied der Truppen des Innern (Palatini) und der Grenz-