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1. Beschreibung des jüdischen Landes zur Zeit Jesu, in geographischer, bürgerlicher, religiöser, häuslicher und gelehrter Hinsicht - S. 111

1830 - Weimar : Verl. des Landes-Industrie-Comptoirs
t ----------- 111 wähnung von diesem Verbrechen. Bei den alten Aegyptiern mußte die Kindesmörderin das von ihr ermordete Kind 3 Tage öffentlich auf dem Arme halten. Desto grausamer war also der Mordbefehl des Pharao über oie Knaben der Hebräer, und desto begreiflicher ist das Mitleid und der Ungehorsam der ägyptischen Hebammen. Kinder anderer Eltern für die seinigen anzunehmen, war nicht außer Ge- brauch (1. Mos. 48, 6. 2. Mos. 2, 10. Esth. 2, 7. 15.). Die Söhne, denen die Eltern eine bessere Erziehung geben wollten, wurden in ältern Zeiten von den Israeliten zu ei- nem Leviten oder Priester, oder in eine Prophetenschule ge- schickt, wo sie im Gesetz und Gottesdienst, im Dichten und Singen geistlicher Lieder unterrichtet wurden. Nach dem Exil aber waren allenthalben Synagogen errichtet. e) Von den Gebräuchen bei den Tobten, vom Begräbniß, von den Gräbern und der Trauer. Die Israeliten dachten sich ein besonderes Todten- reich, das im tiefsten Schooß der Erde wäre (Psalm 63, 10.), in welchem dunkle Finsterniß herrsche (Hiob 10, 20 —22), so wie tiefe Stille (Psalm 94, 17.). Von der Un- sterblichkeit der Seele und einem künftigen Leben wuß- ten die Hebräer in den ältesten Zeiten wenig. Moses schweigt von beiden. Erst zu Saul's Zeiten mochte man Ahnungen und dunkele Vorstellungen von einer Geisterwelt haben. Die Zauberin zu Endor will den Geist Samuel's herbeischaffen. Aber in den Zeiten des babylonischen Exil's und nach dem- selben finden wir deutliche Zeugnisse von einem mehr gerei- nigten und Hellern Glauben an Unsterblichkeit unter ihnen. Man nahm nun, wie es scheint, fast allgemein eine Wieder- vereinigung des Leibes mit der Seele an, und erwartete in dem künftigen Leben einen Zustand der Vergeltung. Nach dem Hinscheiden war die Pflicht des nächsten An- verwandten, wie der Kinder oder sonst geliebter Freunde, dem Verstorbenen die Augen zuzudrücken (1. Mos. 46, 4.). Die Leiche wurde gewaschen (Apostelgesch. 9, 37.), dann zum Leichenbegängniß und zum Grabe zubereitet, und einstweilen in das Oberzimmer des Hauses gelegt, wenn die Leiche nicht sogleich zur Erde bestattet wurde. Die Zubereitung der Leiche war nicht zu allen Zeiten und auch nicht an allen Orten einerlei. In Aegypten wurde sie einbalsamirt, wo- durch die Leichen unverweslich wurden. Es gab drei Arten von Einbalsamirungen. Die erste und kostspieligste kam nach unserem Gelbe auf 1,300 Thaler, die zweite über 400 /
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