Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Weltgeschichte für Real- und Bürgerschulen und zum Selbstunterrichte - S. 125

1811 - Leipzig : Hinrichs
Von Karl d. Gr. bis auf die Entdeck, v. Amerika. 125 der Prinzessin Elisabeth, die böhmische Krone zu ver- schaffen wußte. Der Kaiser siarb sckon im Jahre 1313, worauf die getheilte Wahl der Teutschen, wovon die eine Parthei sich für den Herzog Friedrich von Oe st- reich, die andere sich für den Herzog Ludwig von Bayern-erklärte, einen achtjährigen innern Krieg her- beiführte. Nach Friedrichs Tode regierte Ludwig vo.n Bayern allein und mit vieler Kraft; doch ward ihm kurz vor seinem Tode in dem Könige von Böhmen, Karl 4 (einem Enkel Heinrichs 7) ein Gegenkönig aufgestellt, der sich aber erst nach Ludwigs Tode (1347) und nach dem Tode des Grafen Günther von Schwarz bürg (1349),. den die Anhänger des Bayerischen Hauses gegen Karln 4 gewählt hatten, im ruhigen Besitze seiner Wurde behaup- ten konnte. Karl 4 blieb in Prag, der Hauptstadt seiner Erb- staateu, und seit dieser Zeit hörte der Wechsel des Regie- rungssitzes der teutschen Könige auf; auch hatten sich, besonders seit dem langen Fwifchenreiche, die königlichen Domainen in Teutschland sehr vermindert, und jeder, der seit dieser Zeit die teutsche Krone mit Ehren tragen woll- te, mußte ein bedeutendes Erbreich besitzen, um den Rech- ten des Kaisers Nachdruck geben zu können. Was aber die Kaiser an Ländereien verloren hatten; das suchten sie jetzt durch Standeserhöhungen in Hinsicht ihrer Re- venuen wieder zu gewinnen. L)urch kaiserliche Diplome erhoben sie Barone zu Grafen, Grafen zu Fürsten, und Fürsten zu Herzogen. Man nannte diesen Adel wegen der darüber ausgestellten kaiserlichen Diplome den B rief- adel, im Gegensätze gegen den alten Adel, der auf den Besitzungen haftete, welche die adelichen Familien seit Jahrhunderten besaßen. Für die innere Organisation Deutschlands begründete Karl 4 in der (nach der Kapsel ihres Siegels sogenann- ten) goldnen Bulle (1356) das erste Re'ichsgrund- gesetz der teutschen Nation. Doch enthielt dieses Gesetz zu- nächst nur die nähern Bestimmungen in Betreff der teut- schen Königswahl, welche jetzt ausschließend den sieben Chur fürsten des Reiches zugetheilt wurde. Diese sie- den Churfürsten waren die Erz bi schösse von Mainz, Trier und Kölln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rheine, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Zugleich ward festgesetzt, daß die Länder, auf welchen die weltlir
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer