1811 -
Leipzig
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Realschule, Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Realschule, Bürgerschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Von Karl d. Gr. bis auf die Entdeck, v. Amerika. 125
der Prinzessin Elisabeth, die böhmische Krone zu ver-
schaffen wußte. Der Kaiser siarb sckon im Jahre 1313,
worauf die getheilte Wahl der Teutschen, wovon die eine
Parthei sich für den Herzog Friedrich von Oe st-
reich, die andere sich für den Herzog Ludwig von
Bayern-erklärte, einen achtjährigen innern Krieg her-
beiführte. Nach Friedrichs Tode regierte Ludwig vo.n
Bayern allein und mit vieler Kraft; doch ward ihm
kurz vor seinem Tode in dem Könige von Böhmen, Karl 4
(einem Enkel Heinrichs 7) ein Gegenkönig aufgestellt, der
sich aber erst nach Ludwigs Tode (1347) und nach dem
Tode des Grafen Günther von Schwarz bürg (1349),.
den die Anhänger des Bayerischen Hauses gegen Karln 4
gewählt hatten, im ruhigen Besitze seiner Wurde behaup-
ten konnte.
Karl 4 blieb in Prag, der Hauptstadt seiner Erb-
staateu, und seit dieser Zeit hörte der Wechsel des Regie-
rungssitzes der teutschen Könige auf; auch hatten sich,
besonders seit dem langen Fwifchenreiche, die königlichen
Domainen in Teutschland sehr vermindert, und jeder, der
seit dieser Zeit die teutsche Krone mit Ehren tragen woll-
te, mußte ein bedeutendes Erbreich besitzen, um den Rech-
ten des Kaisers Nachdruck geben zu können. Was aber
die Kaiser an Ländereien verloren hatten; das suchten sie
jetzt durch Standeserhöhungen in Hinsicht ihrer Re-
venuen wieder zu gewinnen. L)urch kaiserliche Diplome
erhoben sie Barone zu Grafen, Grafen zu Fürsten, und
Fürsten zu Herzogen. Man nannte diesen Adel wegen der
darüber ausgestellten kaiserlichen Diplome den B rief-
adel, im Gegensätze gegen den alten Adel, der auf den
Besitzungen haftete, welche die adelichen Familien seit
Jahrhunderten besaßen.
Für die innere Organisation Deutschlands begründete
Karl 4 in der (nach der Kapsel ihres Siegels sogenann-
ten) goldnen Bulle (1356) das erste Re'ichsgrund-
gesetz der teutschen Nation. Doch enthielt dieses Gesetz zu-
nächst nur die nähern Bestimmungen in Betreff der teut-
schen Königswahl, welche jetzt ausschließend den sieben
Chur fürsten des Reiches zugetheilt wurde. Diese sie-
den Churfürsten waren die Erz bi schösse von Mainz,
Trier und Kölln, der König von Böhmen, der
Pfalzgraf am Rheine, der Herzog von Sachsen
und der Markgraf von Brandenburg. Zugleich
ward festgesetzt, daß die Länder, auf welchen die weltlir