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1. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 68

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Erstes Buch. Vierter Abschnitt. t«8 Drittes Kapitel. Das Land Lüneburg. Von Otto von der Haide bis auf die Abdankung Heinrichs des Mittleren. 1434 — 1520. Otto von der Haide, welcher 1434 seinem Vater Bernhard in der Regierung des Herzogthums Lüneburg gefolgt war, sorgte, gleich Heinrich von Wolfenbüttel, für den Schutz des Landes vor raubsüchtigem Adel. Um die hieraus hervorgehenden Kampfe mit Nachdruck durchführen zu können, war der Herzog genöthigt, Gerechtsame und fürstliche Güter an die Bürgerschaft von Lüneburg zu verkaufen. Hieraus ergaben sich im Laufe der Zeit mancherlei Zwistigkeiten zwischen dem seine Rechte wahren- den Herzoge und der nach möglichster Unbeschränktheit strebenden Stadt, in Folge welcher der Handel mancherlei Störungen erlitt. Auf Otto folgte 1445 sein Bruder Friedrich der Gottesfürch- tige, oder der Fromme. Unter der Regierung dieses Herrn war es, daß Lüneburg ein trauriges Bild inneren Zwiespaltes bot. Seit den Zeiten des lüneburgischen Erbfolgestreits, dessen Lasten vor- nehmlich auf ihr ruhten, hatten sich die Schulden der genannten Stadt auf eine solche Weise gemehrt, daß an eine Abtragung derselben auf ge- wöhnlichem Wege nicht gedacht werden konnte. Aus diesem Grunde und weil die erste Ursache des Haders der Stadt mit Herzog Magnus dem Jüngeren besonders aus dem Schutze hervorging, welchen der Rath aus- wärtigen Prälaten in Betreff ihres Antheils an dem Salzwerke angedei- hen ließ, schien die Billigkeit zu erheischen, daß eben diese Prälaten die Abtragung eines Theiles der durch sie gemehrtem Stadtschulden übernah- men. Diesem Verlangen zu willfahren, schien ein Theil der Geistlichkeit bereit, als Dietrich Schaper, Propst des Klosters zu Lüne, feine Genossen zur Weigerung des an sie gestellten Antrages zu stimnien wußte. Daß der Rath der Stadt gegen diesen Aufwiegeler mit Strenge verfuhr, ver- größerte nur die Entschlossenheit der Prälaten, keinerlei Forderung in Be- treff der Besteuerung ihres Salzgutes nachzugeben. Umsonst sprachen rechtserfahrene Männer zu Gunsten der Stadt; die Hartnäckigkeit der Geistlichkeit blieb ungebrochen, und von beiden Parteien wurden Abgeord- nete nach Rom geschickt, um die letzte Entscheidung in dieser Angelegen- heit vom heiligen Vater einzuholen. Hier konnte es den Geistlichen bei
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