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1. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 87

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Zweites Kapitel. 87 Kirchenverbesserung. Durch ihn wurde in Lüneburg, wo nur noch die Be- wohner des Benedictiner-Klosters St. Michaelis der Annahme der evange- lischen Lehre sich weigerten, eine Kirchenordnung ausgearbeitet, deren wohl- thatige Folgen unverkennbar waren. Zur Verbreitung der neuen Lehre im Lüneburgischen trug unstreitig die Persönlichkeit des Fürsten, der, ein wahrer Freund Luthers, mit Recht den Namen des Fromm en verdiente, unendlich viel bei. Auch in den Besitzungen benachbarter Landesherren, selbst in dem entlegenen Ostfries- land wurde die Ausbreitung der Reformation durch ihn unterstürzt. Er starb 1546, in dem nämlichen Jahre mit Matin Luther. Christoph von Braunschweig, der Sohn Heinrichs des Aelteren, Erz- bischof zu Bremen und Bischof zu Verden, konnte der Annahme der evan- gelischen Lehre in seinem Sprengel nicht wehren. Daß durch ihn Heinrich von Zütphen im Lande Ditmarsen den Flammentod starb, konnte die Bür- ger von Bremen nicht abhalten, sich durch die deutsche Bibelübersetzung Luthers mit dem wahren Inhalte der Glaubensbücher bekannt zu machen. Zweites Kapitel. Fortsetzung der Reformationsgeschichte. Bei dem lebhaften Verkehre, in welchem Braunschweig mit dem mittle- * ren Deutschland und namentlich mit Sachsen stand, mußte der Geist der Reformation bald auch nach dieser Stadt übertragen werden. Die Lieder Luthers verdrängten den lateinischen, der Gemeine unverständlichen Kirchen- gesang, und trotz seiner Festigkeit, mit welcher Heinrich der Jüngere an dem römischen Stuhle hing, mußte er dulden, daß die Bürger von Braun- . schweig schon 1527 das Abendmahl unter beiderlei Gestalt feierten. Hier wurde im folgenden Jahre durch Johann Bugenhagen, den Freund Luthers, die Kirchenordnung abgefaßt, welche auch auf dem flachen Lande Eingang fand. Denn Herzog Heinrich war durch die gegen ihn verbündeten Fürsten zu sehr beschäftigt, als daß er nach dem Wunsche seines Herzens die junge Gemeine durch Gewalt zu zwingen vermocht hatte. In Hildesheim dagegen, wo das Ansehen des Bischofes und einer reich begüterten Geistlichkeit galt, stellten sich der Reformation mächtige Hindernisse entgegen, so daß noch 1530 der Besitz lutherischer Schriften aufs strengste untersagt werden konnte, und einzelne Eiferer für die neu«
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