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1. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 118

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Zweites Buch. Erster Abschnitt. I18 starb, und die Negierung der lüneburgischen Lande an dessen jungen! Bru- der, August den Aeltern, siel. Dieser, der als Jüngling für die Hugenot- ten in Frankreich, dann in Ungarn gegen die Osmanen rühmlichst gekämpft hatte, endlich zum Bischöfe von Ratzeburg ernannt worden war, entzog feinem hochherzigen Bruder Georg fast jede Beihülfe zur Fortsetzung des Krieges gegen die Katholischen. Obwohl nun Georg vom niedersachsischen Kreise zum General erwählt wurde, sah er sich doch durch den schwedischen Feldmarschall Baner in allen seinen Bewegungen gehemmt. Noch ein Mal schlug er die Kaiserlichen bei Sarstedt, und nahm die Stadt Hildesheim ein. Am 11. August 1634 starb Friedrich Ulrich, Herzog von Braun- schweig-Wolfenbüttel. Damals erhoben die Agnaten von Celle, von Har- burg und von Dannenberg gleiche Ansprüche auf das Erbe, aber Furcht vor den katholischen Waffen, die eben jetzt einen glanzenden Sieg bei Nörd- lingen erfochten hatten, bewog sie, sich zu Meinersen wegen der Besitzungen von Friedrich Ulrich friedlich zu vergleichen. Hier wurde eine Uebereinkunft dahin getroffen, daß vorläufig das wolfenbüttelsche Erbe unter der Verwal- tung des Gesammthauses der Welfen verbleiben solle. Hiernach setzte Georg seine kriegerische Thatigkeit gegen den Feind mit Erfolg fort, verschmähte den Bund mit Sachsen, und wies die kaiserliche Amnestie von sich. Als aber Oxenstierna den Herzog des Oberbefehls über das schwedische Heer in Niedersachsen entsetzte, und dieser nicht ohne Grund befürchtete, daß der schlaue Kanzler die Abtretung eines Theils von Niedersachsen an Schweden beab- sichtige, trat Georg 1635 dem Frieden von Prag bei. Nur so konnte er seine Selbständigkeit und die Freiheit des niedersachsischen Kreises vom fremden Joche retten. Wahrend dessen hatten die Herzoge von Harburg ihre Ansprüche auf das wolfenbüttelsche Erbe aufgegeben. Nicht also dachte August der Jün- gere aus dem Hause Dannenberg, welcher von der sächsisch-östreichischen Partei die Zusicherung erhalten hatte, daß ihm der Nachlaß von Friedrich Ulrich unverkürzt verbleiben solle. Erst mit dem December des Jahres 1635 erfolgte die Verständigung der lüneburgischcn Herzoge unter einan- der. Demgemäß erhielt August der Jüngere das Fürstenthum Wolfmbüt- tel, und wurden die Fürstenthümer Calenberg und Oberwald den cellischen Brüdern zu Theil. Helmstedt aber verblieb beiden Hausern gemeinschaft- lich. Hiernach geschah auch die Theilung zwischen den Söhnen Wilhelms, welche zu Celle (27. Januar 1636) dahin erfolgte, daß Georg Göttingen und Calenberg erhielt. 1636 starb August der Aeltere, und hinterließ die Regierung desher- zogtbums Lüneburg seinem jüngern Bruder Friedrich.
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