1838 -
Lüneburg
: Herold und Wahlstab
- Autor: Havemann, Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 1
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1838
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Braunschweig, Lüneburg
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Braunschweig/Hannover
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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Zweites Buch. Zweiter Abschnitt.
erfolgte, ergab sich die Besatzung. Der Marfchall Crequi wurde als Ge-
fangener den lüneburgifchen Brüdern zu Theil. Wie diese es wünschten,
den Krieg auf das französische Gebiet zu versetzen, erlaubte der mit den
Schweden ausgebrochene Kampf und der Anschluß von Johann Friedrich
an König Ludwig nicht. Aber kaum war Johann Friedrich zur Neutralität
gezwungen, als Ernst August nach den Niederlanden eilte, und bis zur
Beendigung des Krieges durch den 1678 abgeschlossenen Frieden von Nim-
wegen an der Seite des großen Wilhelm von Oranien den Kampf gegen
Frankreich fortsetzte.
Fünftes Kapitel.
Lüneburg-Celle und Calenberg.
Vom Tode Johann Friedrichs bis zum Erlöschen der celleschen
Linie. Von 1679 — 1705.
Von den durch den Tod Johann Friedrichs erledigten Fürstenthümern
Calenberg, Göttingen und Grubenhagen nahm dessen jüngerer Bruder Ernst
August, Bischof von Osnabrück, Besitz. Er war ein schöner Mann, voll
Muth und Liebe zur Thatigkeit, der Erbe der ritterlichen Tugenden seines
Vaters, herablassend, der deutschen Freiheit und der Ehre des Reiches bis
zum Tode ergeben. Um für die Zukunft abermaligen Theilungen des Lan-
des vorzubeugen, welche mehr als alle anderen Ereignisse die freie Ent-
wickelung der Macht des welfischen Gesammthauses gehemmt hatten, führte
er die Untheilbarkeit und das Recht der Primogenitur für seine Staaten
ein. Hierdurch wurde Georg Ludwig, der älteste Sohn von Ernst August,
zum alleinigen Erben der Besitzungen der lüneburgifchen Herzogslinie er-
klärt, denn Georg Wilhelm von Celle war föhnelos, und seine einzige Toch-
ter war mit dem ältesten Sohne von Ernst August verlobt. Unmuthig,
daß er durch diese Verfügungen seines Vaters jeder Hoffnung beraubt sei,
dereinst als unabhängiger Fürst über einen Landestheil zu gebieten, suchte
Prinz Maximilian Wilhelm, der dritte Sohn von Ernst August, seine ver-
meintlichen Ansprüche durch Umtriebe und Verbindungen mit einstußreichen
Männern am Hofe zu Hannover zu sichern. Unter diesen befand sich der
Jägermeister von Moltke, welcher sogar den Entwurf gehegt haben soll, den
Erbprinzen aus irgend eine gewaltsame Weise zu beseitigen. Aber Prnst