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1. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 156

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
15t Zweites Buch. Dritter Abschnitt. Karls Xii. von Schweden, einen Frieden zu Stockholm schließen, welcher ihm gegen Zahlung von einer Million Thaler den Besitz der von Dänne- mark abgetretenen Provinzen Bremen und Verden sicherte. Es herrschte damals in dem Herzogthume Meklenburg-Schwerin eine mißliche Spannung zwischen dem despotischen Herzoge Karl Leopold und dem vielfach von ihm in seinen Rechten gekrankten Adel. Umsonst sprach für den letzteren der Bescheid des Reichshofraths. Karl Leopold hatte sogar die Anwesenheit des mit ihm durch die Bande der Verwandtschaft verbun- denen Ezaren Peter in Meklenburg benutzt, um von diesem eine Anzahl russischer Soldaten zur Verfügung zu bekommen. Mit Hülfe derselben ließ er seiner Rache gegen die Ritterschaft freien Lauf und gab sich einem so schonungslosen Verfahren hin, daß ein großer Theil des Adels nach dem nahegelegenen Ratzeburg auswanderte. Unter diesen Umstanden ertheilte Kaiser Karl Xi. Georg I., als Kurfürsten von Hannover, und dem Herzoge August Wilhelm von Braunschweig den Auftrag, die gegen Karl Leopold erkannte Execution zu vollziehen. Noch in dem nämlichen Jahre (1719) ging ein kleines aus Braunschweigern und Hannoveranern gebildetes Heer unter dem Oberbefehl des Generals von Bülow bei Boitzenburg über die Elbe und zerstreute die durch den Herzog in die Waffen gerufenen Bauern. Erst bei Waldsmühl, in der Nahe von Schwerin, fand Bülow hartnäcki- gen Widerstand, bis auch hier die russischen Regimenter und der meklen- burgische General Schwerin, derselbe welcher im siebenjährigen Kriege als preußischer Feldmarschall vor Prag siel, zum Rückzuge gezwungen wurden. Darnach ward das ganze Herzogthum besetzt; Karl Leopold floh und eine . von der braunschweigischen und hannoverschen Regierung ernannte Com- mission versah die Verwaltung seines Landes. Trotz des Dranges der Geschäfte, welche Georg I. selbst wahrend des Besuches seiner deutschen Staaten in Anspruch nahm, fand der Kurfürst doch immer noch Muße, sich der Regierung der Kurlande mit gewohnter Thatigkeit anzunehmen und in Verbindung mit Friedrich Wilhelm I. Sorge zu tragen, daß der Druck der protestantischen Unterthanen einiger katholi- schen Landesherren im südlichen Deutschland erleichtert werde. ^ Am 22. Zunius 1727 verschied Georg I. auf einer Reise von London nach Herrenhausen, zu Osnabrück in den Armen seines Bruders Ernst August. Nach dem Tode des Kurfürsten Ernst August hatte das Domkapitel von Osnabrück einstweilen die Regierung des Hochstifts übernommen, bis in dem Herzoge Karl Joseph von Lothringen ein katholischer Vorsteher desselben erkoren wurde. Nach dem Tode dieses Herrn, welcher größten- theils in Trier residirte, mußte, den Satzungen des westphalischen Friedens
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