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1. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 173

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Fünftes Kapitel. 173 in dem würdigen Manne, der bis zu seinem 1770 erfolgten Tode an dem Glanze seines geliebten Göttingens rastlos arbeitete. Bald genossen die Kurlande durch das Erwachen eines frischen Strebens in jedem Gebiete der Wissenschaft die Früchte der neuen Universität. Auch Helmstedt, wel- ches hinter der Schwesterstadt nicht zurückbleiben wollte, entfaltete ein ju- gendliches Leben, und wußte die Liebe zu schätzen, mit welcher Ludwig Ru- dolph seiner pflegte. Nach der Einnahme der celleschen Erbschaft hatte Georg Ludwig das Consistorium seines Oheims mit dem zu Hannover vereinigt; seit der Er- werbung von Bremen und Verden besaßen die Kurftaaten in diesen Her- zogthümern eine zweite Behörde der Art. Mit dem höchsten Nachdruck nahm sich Georg Ii. seiner in manchen Gegenden Deutschlands bedrückten Glaubensbrüder an, und zwang den unduldsamen Erzbischof von Salz- burg, seinen protestantischen Unterthanen die freie Auswanderung in solche Länder zu gewahren, wo man der Ausübung ihres Glaubens keine Fesseln anlegte. In Folge dessen fand eine bedeutende Anzahl Familien der be- drängten evangelischen Gemeine des Erzbisthums Salzburg in den Kuc- landen und im Herzogthum Braunschweig gastliche Aufnahme. Noch war die Zeit der häufigen Reibungen zwischen den Anhängern der römischen Kirche und denen der Reformation keinesweges im nördlichen Deutschland vorüber; beide Parteien betrachteten einander mit dem höchsten Mißtrauen, und die calenbergischen Stände vermochten ihren Unwillen nicht zu der- gen, als unter der Regierung von Georg Ludwig die von Ernst August gegebene Zusage hinsichtlich des Aufbaues einer katholischen Kirche in der Stadt Hannover in Erfüllung ging. Doch wurde den Ständen die Zu- sicherung vom Landesherm gegeben, daß keine Ordensleute in der Residenz geduldet werden sollten. Bewies Georg Ludwig von dieser Seite eine in jener Zeit nicht häufige Billigkeit gegen Andersdenkende, so zeigte er von der andern Seite den hildesheimischen Protestanten, bis zu welchem Grade sie auf seinen Schutz rechnen könnten. Maximilian Heinrich, aus dem Hause Baiern, seit 1650 der Nachfolger Ferdinands auf dem bischöflichen Stuhle zu Hildesheim, ein frommer, duldsamer Herr, hatte gegen den Willen des Domkapitels für die protestantischen Unterthanen seines Hoch- stists ein eigenes Consistorium errichtet. Anders dachte der 1702 zum Bi- schöfe gewählte Joseph Clemens, gleichfalls aus dem baierschen Fürsten- hause entsprossen. Weil er als Bundesgenosse Ludwigs Xiv. mit der Acht des Reiches belegt war, versah das Domkapitel von Hildesheim einstweilen die Regierung des Landes, und zwar mit einer solchen Härte gegen die Evangelischen, daß sich diese endlich mit der Bitte um Abhülfe ihrer ge-
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