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1. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 196

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
196 Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. sah den Jammer seiner Unterthanen, ohne ihnen Rettung bieten zu können. Das durch eine holländische Besatzung fortwährend geschützte Emden ver- weigerte die Abgaben, obwohl die Stadt durch Vermehrung des Handels zusehends an Reichthum zunahm. Als 1648 Ulrich Ii. starb, wurde die vormundschaftliche Regierung der Gräfin Juliane übertragen. Diese verlor durch die rücksichtslose Zuneigung, welche sie dem Junker von Marenholz schenkte, bald das Zutrauen der Stande. Solches hörte der junge Graf Enno Ludwig, kehrte von einer Reise nach dem Süden plötzlich zurück, be- mächtigte sich in Aurich der Regierung, und ließ den Junker enthaupten. Dadurch daß Enno Ludwig 1654 von Kaiser Ferdinand Iii. den Fürsten- hut erwarb, steigerte sich sein mißliches Verhaltniß mit Emden, welches für seine Freiheit fürchtete. Auch unter der Regierung von Georg Christian, einem Bruder Enno Ludwigs, dauerten die Zwistigkeiten mit Emden fort. Weil eine Tochter Enno's Hi. mit dem Fürsten von Lichtenstein vermählt war, erhoben die Nachkommen aus dieser Ehe Ansprüche auf das Harlin- gerland und erreichten, daß 1663 der Kaiser die Execution gegen den Für- sten Georg Christian an Oldenburg und Münster übertrug. Den unver- meidlichen Krieg mit dem kampflustigen Bischöfe von Münster von sich ab- zuwenden, erbot sich der Fürst zu einer bedeutenden Geldzahlung an das Haus Lichtenstein, und verpfändete als Sicherheit für die richtige Abtra- gung derselben sein Fürstenthum. Bald nach Abtragung der Schuld starb Georg Christian (1665). Die Regentin Christine Charlotte, welcher die lüneburgischen Herzöge Georg Wilhelm und Ernst August als Mitvormün- der zur Seite standen, regte eine abermalige Unzufriedenheit der Stande auf, weil sie lüneburgische Söldner in ihren Dienst zog. Bei dem Aus- bruche des Krieges zwischen Holland und dem mit Frankreich verbündeten Bernhard von Galen erwehrte sich die Regentin mit Mühe eines Einfalls von Seiten des Bischofs. Als 1689 Christian Eberhard, der Sohn von Georg Christian, die Regierung übernahm, war das ganze Fürstenthum in zwei große Parteien gespalten, indem ein Theil der Stande sich auf die Seite des Landesherrn neigte, der andere Theil gegen den Landesherrn sich nach auswärtiger Hülfe umsah. Eine durch Herzog Ernst August, mit welchem der Fürst 1691 eine Ecbverbrüderung eingegangen war, geschehene Versöhnung war nicht von bleibenden Folgen. 1694 schloß Christian Eber- hard, nicht ohne Mitwissen von Ernst August, eine zweite Erbverbrüderung mit dem Kurfürsten Friedrich Hi. von Brandenburg ab. Georg Albrecht, der Sohn von Christian Eberhard, folgte diesem 1708 in der Herrschaft. Unter ihm wurde 1716 das Fürstenthum auf eine entsetzliche Weise durch Sturmfluthen verheert. Die Irrungen mit der Landschaft dauerten fort;
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