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1. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 16

1862 - Koblenz : Bädeker
16 Brandenburg unter dem Hause Hohenzollern. §. 5. von der Warthe (die sog. Herrschaft Sternberg), deren größerer Theil dem deutschen Orden verpfändet war, k) einemtheile der Uckermark, deren übriger Theil (Angermünde) die Herzöge von Pommern besaßen*). Friedrich's I.2) (1415—1440) nächste Aufgabe war die Her- stellung des Kurlandes in seinem frühern Umfange und seiner Be- deutung als Bollwerk gegen das seit der Niederlage des deutschen Ordens (s. S. 22) von Neuem drohende Vordringen der Slaven. Allein La der Kaiser, als er nach Beendigung des Concils im Begriffe war, das Reich zu verlaffen, ihn zum „Verweser des Reichs der deutschen Lande" ernannte (1418), so nöthigte gerade dieses ^lmt ihn^ sein altes und neues Gebiet anderen Handen anzuvertrauen, besonders als der 1419 beginnende Hussitenkrieg seine Thätigkeit außerhalb der Marken vollends in Anspruch nahm. Auf einem Landtage zu Rathenow (1426) übertrug er die Regierung der Marken förmlich seinem Sohne Johann und seitdem ist er nicht wieder in diese Lande gekommen. Beim Ausbruche des Hussitenkrieges rieth der Kurfürst dem in Böhmen verhaßten Könige Sigmund, die politische Seite des Aus- standes von der religiösen zu trennen und durch Milde erst feine Herrschaft in Böhmen zu befestigen. Der König folgte jedoch seinem Rathe nicht, sondern erwirkte vom Papste die Verkündigung eines all- gemeinen Kreuzzuges gegen die Ketzer. Dies führte einen mehrjährigen Zwiespalt zwischen dem Könige und dem Markgrafen herbei, während deffen die hussitische Bewegung in Folge der wiederholten schmählichen Niederlagen des deutschen Reichsheeres immer größere Fortschritte machte und sich bald nicht mehr auf Böhmen beschränkte, sondern auch über deffen Nachbarländer ausdehnte. Zu wiederholten Malen erhielt Friedrich die Anführung („Hauptmannschaft") des Reichs- Heers, welches aber beim Herannahen des Feindes sich in wilder Flucht auflöste, so namentlich bei Mies (1427) und am schmählich- sten bei Tauß (1431). Endlich erkannte Sigmund, daß es keinen andern Weg der Rettung gebe, als den von dem Markgrafen be- zeichneten, nämlich den Hussiten die von ihnen geforderten Bedingungen des Friedens zu bewilligen. Ihm übertrug er daher die Vermitte- lung zwischen dem damals eröffneten Concil zu Basel und den Böh- men, und es gelang, wenigstens mit der gemäßigten Partei einen * i) 0 Vgl. Boigt's Handatlas der Mark Brandenburg, Iv. Bl. i) Den Titel Kurfürst hat Friedrich I. nie geführt, weil dieses Prädikat bei den weltlichen Wahlfürsten zu seiner Zeit noch nicht gebräuchlich war. Er hieß als Wahlfürst Reichserzkämmerer und zwar seit 1415.
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