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1. Die Geschichte Hamburg's für Schulen - S. 18

1841 - Hamburg : Herold
18 Zweite Periode. Don der Selbstständigkeit der Stadt bis zur Einfüh- rung der Reformation. 1224—1529. Erster Abschnitt. Bis zur Erringung der völligen Unabhängigkeit. 1292. Unter den äußern Verhältnissen der Stadt wird unsre Aufmerksamkeit in diesem Zeitraume am meisten in Anspruch genommen durch die mancherlei Verbindungen, welche Ham- burg mit andern Städten und Reichen anknüpfte, um seinem Handel Ausdehnung, Leben und Festigkeit zu geben. Soll- ten jene beiden Zwecke herbeigeführt werden, so stellte man in den geschlossenen Verträgen gewöhnlich gegenseitige Be- freiung von Zöllen, Abgaben u. dgl. fest, wie z. B. im Jahr 1252 mit der Gräfinn Margaretha von Flandern; 1256 und 57 mit dem Herzoge von Lothringen und Bra- bant. Ebenfalls im Jahr 1252 schloß man mit dem Her- zoge von Sachsen einen Vertrag, daß die Hamburger für alle Waaren, welche sie die Elbe hinauf oder hinunterschiff- ten, weder in Lauenburg noch Eislingen (dem jetzigen Zol- lenspeicher) Zoll bezahlen sollten; auch die Schauenburger Grafen erließen zu dem Ende manche Abgaben, zu deren Erhebung sie bis jetzt noch berechtigt waren. Oder man suchte den Handel dadurch lebhafter zu machen, daß man sich das Recht erwarb, in fremden Landern Niederlagen und Stapelplätze halten zu dürfen, wie dies hauptsächlich in den Verhandlungen mit England und Flandern der Fall war; und daß die Kaufleute in Gesellschaften zusammen traten, die sich besonders den Handel nach einer bestimmten Gegend
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