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1. Leitfaden bei'm Unterrichte in der Hessischen Geschichte für Bürger- und Landschulen - S. 248

1824 - Marburg : Krieger
248 «m rin Viertheil vermehrt; allein — es kam fein Amt Homburg, durch die rheinische Konfödera/ zionsakte, unter die Souveränität des Großher, zogs von Hessen, seines Schwagers, was freilich dem Landgrafen nicht sehr angenehm seyn konnte. Doch — gar lange dauerte dieser Zustand nicht- denn durch den Wiener Kongreß, und einen Tra/ ctat mit Darmstadt (181g), erhielt Friedrich für sich und sein Land die volle Scuverainita't, mußte aber die früher erhaltene Hälfte von Peterwetl an den Großherzog von Hessen wieder abtreten. In dem Frankfurter Generalrezesse vom Jahre i8i9 erhielt der Landgraf zu seinen übrigen Besitzungen den Canton Weissenheim, und vier Gemein/ den des Cantons Grumbach, im vormaligen Departements von der Saar. Auf solche Art stieg die Volkszahl des souve/ rcitten Landes Hessen, Homburg auf 20,000 See/ len. Städte zählte dasselbe drei, Dörfer aber dreißig. Außer diesen unmittelbaren Besitzungen gehören noch dazu die drei Aemter Winnin/ gen, Qebisfeld und Hötensleben in der preußischen Provinz Sachsen. Landgraf Friedrich siarb am Losten Januar 1820, in einem Alter von 72 Jahren, höchst ge/ liebt von seinen Unterthanen, und beglückt durch eine zahlreiche, mit Ruhm bekleidete, Nachkom/ menschaft. Derselbe heirathete am 2?sien Sept. 1768 die älteste Tochter des Landgrafen Ludwig Ix. von Hessen, Darmstadt, Karoline, mit welcher er vierzehn Kinder erzeugte, acht Prim
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