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1. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 244

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
244 Wrttembergische Geschichte. Deutschen Ordens in Mergentheim. Wrttemberg wurde mit Auflsung des Souvernitt Deutschen Reiches (1806) souvern, ein Knigreich und ein Glied des 1806' Rheinbundes. Die Landgrasschast Nellenburg u. a. wurde an Baden ab-getreten. Knigreich Wrttemberg. König Friedrich gebrauchte seine nun unbeschrnkte Macht, um das Die napo- aame Land einer straften gemeinsamen, aus klaren modernen Grundstzen leonischen 0 1 11 . r r , r . *- Kriege, beruhenden Verwaltung zu unterwerfen; es geschah im einzelnen nicht ohne Hrte. Das Land wurde in 12 Kreise geteilt, diese wiederum in Obermter; die hchste Behrde wurden die 6 Ministerien. Der Rheinbundstaat mute dem Ehrgeiz Napoleons schwere Blutsteuer zahlen, die Wrttemberger nahmen an den Kriegen 1806 und 1809 Anteil und gewannen sich das Lob der Tapferkeit. Verlustreich war auch der russische Feldzug fr die Armee: von etwa 14 000 Mann kehrten nur 300 zurck, von einem Regimente gar nur ein Mann. 1813 nutzte das neugebildete Heer an gefahrvollster Stelle kmpfen und hatte schwere Ver-Inste bei Bautzen und Bennewitz, auch bei Wartenburg und Leipzig hat es mitgefochten; mit einem kleinen Reste ging am 18. Oktober General Normann zu den Verbndeten der, ward aber dafr von seinem Könige mit Ungnade behandelt. 1814 fhrte der nationalgesinnte Kronprinz Wilhelm die schwbischen Scharen nach Frankreich; bei la Rothtete und Montereau haben sie ruhmvoll gekmpft. Der Wiener Kongretz brachte den Deutschen Bund und die Verheiung der Landstnde. Darber kam es zum letzten Streit zwischen König und Volk. Der König wollte eine moderne, das ganze neue Land mit umfassende Verfassung geben, die Alt-wrttemberger aber, durch das letzte Jahrzehnt mit neuem Mitrauen erfllt, verlangten die Wiederherstellung des guten alten Rechts, das Uhland so poetisch verteidigt hat. ?8i6bis Erst 1819, unter dem Nachfolger Wilhelm I. (18161864), kam 1864.' es zu einer Verfassung, die den neuen Zustnden angepat war/) Die Ver- ___ ftifsimg. Die erste Kammer bestand aus den Prinzen des kniglichen Hauses, den Huptern des Adels, der einst am Reichstage oder Kreistage Stimme hatte und aus Mitgliedern, die der König ernannte. In der zweiten Kammer saen 13 Vertreter des ritterschaftlichen Adels. 6 evangelische Prlaten. 3 katholische Geistliche, der Kanzler der Universitt, 7 Vertreter der (guten) Städte und der 64 Oberamtsbezirke (Stadt und Land umfassend). Die Stnde hatten vor allem Anteil an der Gesetzgebung und der Regelung des Budgets und Aufsicht der die Staatsverwaltung. In gleicher Zeit wurde das Land in 4 Kreise geteilt (Neckar-, Jagst-, Schwarzwald- und Donaukreis).
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