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1. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 73

1837 - Elberfeld : Büschler
73 Die fränkischen oder salischen Kaiser. Bestätigung gewählt werden dürfe. Das wollte nun Gregor gänz- lich ändern; der Papst sollte einzig und allein von den Kardinalen, nämlich den Hauptgcistlichen in Rom, gewählt werden und völlig unabhängig vom Kaiser seyn; ja, dieser sollte im Gegentheil nun vom Papste eingesetzt werden, ohne dessen Bestätigung nichts gelten und auch von ihm wieder abgesetzt werden können, wenn er sich sei- nes Amtes unwürdig machte. „Alle weltliche Macht,", sagte Gregor, „muß der geistlichen unterworfen seyn. Die Welt wird durch zwei Lichter regiert, die Sonne, das größere, und den Mond, das ^klei- nere. So ist nun die päpstliche Gewalt wie die Sonne, die könig- liche Macht wie der Mond; denn wie dieser sein Licht von jener hat, so sind Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil dieser durch Gott ist; sie sind ihm unterthan und ihm Gehor- sam schuldig." Auch die übrigen Geistlichen sollten nach Gregors Absicht von der weltlichen Macht ganz unabhängig seyn; und zwar nicht nur in geistlichen Dingen, wie es natürlich war, sondern selbst in ihrem weltlichen Besitze. In Deutschland waren die höheren Geistlichen alle zugleich Herrscher über Land und Leute, und trugen ihr Bis- thum oder ihre Abtei vom Kaiser oder einem andern Fürsten zu Lehen. Nach dem alten Reichsgesetze mußten sie sich deshalb von ihrem Lehnsherrn mit ihren Gütern belehnen lassen, und das geschah durch feierliche Ueberreichurrg eines Ringes und eines Hirtenftabes, als Zeichen der ihnen übertragenen Gewalt, so wie die weltlichen Fürsten bei der Belehnung eine Lanze und eine Fahne empfingen. Man nannte dieses bei den Geistlichen die Investitur. Jetzt ver- bot nun Gregor, bei der Strafe des Bannes, allen Geistlichen, von irgend einem weltlichen Fürsten die Investitur anzunehmen, und den Fürsten, sie zu ertheilen. Und um die Geistlichen im Allgemeinen noch fester an die Kirche zu binden, so daß sie gar nicht durch welt- liche Sorgen für Frau und Kinder in ihrer Anhänglichkeit an die- selbe gestört würden, erneuerte er die Gesetze einiger früheren Päpste und Kirchenväter, daß sich die Priester aller ehelichen Verbindung enthalten sollten. Mit diesem Eheverbote fand er zwar anfänglich den heftigsten Widerstand bei den verheiratheten Priestern, die ihre Frauen nicht von sich stoßen wollten; aber mit seiner Entschlossenheit und Standhaftigkeit setzte er seinen Willen doch durch. Die Ehe- losigkeit der Geistlichen wurde von der Zeit an immer mehr allge- meines Gesetz der Kirche. Mit seinen Unternehmungen gegen die Investitur durch die weltlichen Fürsten ging es aber nicht so rasch, dieses Recht wollten sich dieselben nicht nehmen lassen, und es ist x noch lange Zeit nach ihm darüber gestritten worden; ja, der ganze Streit zwischen der geistlichen und weltlichen Macht hat unbeschreib- lich viel Unheil gestiftet, wie die fernere Geschichte lehren wird. An dem Kaiser Heinrich wollte Gregor zuerst seinen Grundsatz wahr machen, daß alle weltliche Macht, und selbst die höchste, dem Oberhaupte der Kirche unterthan seyn müsse. Er hörte daher die Klagen der Sachsen gern an und schrieb dem Kaiser: „er solle sich
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