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1. Elementar-Geographie für humanistische und realistische Lehranstalten - S. 337

1847 - Eßlingen : Dannheimer
3. Die Völker und die Staaten Amerika'-. 337 zosen und Engländern (1 Mill.); aus Ureinwohnern (2 Milk.), von denen die, welche sich den Weißen unterworfen haben. Indios mansos oder Capoculos, die andern aber Indios tayuyos heißen; aus Negern (3,116,000), von denen nur 180,000 freie, die andern aber Sklaven sind; aus Mischlingen (1,009,000), unter denen es nur 60,000 freie gibt, die übrigen sind gleichfalls Sklaven. Die gesammte Sklaven-Bevölkerung be- trägt daher 3,339,000. Dieselbe wird stets erhalten, da jährlich gegen 40 bis 50,000 Sklaven aus Afrika eingeführt werden. Außerdem gibt es noch einige Juden, Chinesen und Zigeuner. Alle freien Brasilianer sind, ohne Ansehen der Farbe oder Geburt, vollkommen gleichberechtigt. 3. Die römisch-ka tholische Kirche ist die anerkannte und herr- schende Religion; zu ihr bekennen sich, wenigstens äußerlich, viele Mischlinge und Neger, aber wenige Ureinwohner. Jede andere Religion ist geduldet. 8. 504. Die Kultur. 1. Die physische Kultur. Die Landwirthschaftwirdnicht fleißig und emsig betrieben, liefert aber dennoch eine Fülle von tropischen und euro- päischen Getreidcarten, Kolonialwaaren, besonders Kaffee und Zucker, Ta- back, Baumwolle, Reis, Cacao u. a. Dieviehzucht ist sehr vernachläßigt. Diewä ld er liefern die herrlichsten Hölzer, Brasilien- und Gelbholz, Gummi u. s. w. Durch den Bergbau gewinnt man Gold und Diamanten. 2. Die technische Kultur ist von gar keinem Belang. Nicht einmal die gewöhnlichsten Handwerke werden allgemein betrieben. 3. Der Handel im Innern ist unbedeutend und durch den Mangel an guten Fahrstraßen sehr erschwert. Der auswärtige Handel seht die rohen Erzeugnisse ab und bringt dagegen die Kunstprodukte des Auslandes. Die bedeutendsten Handelsplätze sind: Rio de Janeiro, Bahia und Per- nambuco. 4. Die geistige Bildung des Volks ist eine Null; die Geistlichen sind roh und ungebildet; das Schulwesen ist sehr vernachläßigt. Eine Uni- versität ist zu Rio de Janeiro. §. 505. Die Verfassung und die Verwaltung. 1. Brasilien ist ein Erb-Kaiserthum mit einer konstitutionell monarchischen Verfassung. Die Gesetzgebung geht von der General- Versammlung aus, die aus den Senatoren und Repräsentanten besteht. Die vollziehende Gewalt übt der Kaiser durch ein verantwortliches Staats- Ministerium; die 18 Provinzen des Reichs, in welchen es öfters Unruhen und Empörungen zu dämpfen gibt, läßt er durch Gouverneure verwalten. 2. Die Finanz-Verwaltung befindet sich in einem schlechten Zu- stand, da die Staats-Einkünfte mit 18 Mill. Thaler die Ausgaben nicht decken. Die Landmacht besteht an regulairen Truppen und mobilisirter Nationalgarde aus 22,000 Mann, die Seemacht aus 76 Schiffen (da- runter 1 Linienschiff) mit 618 Kanonen. 22
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