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1. Theil 2 - S. 9

1880 - Stuttgart : Heitz
Deutschland. Bewohner. Sprache. 9 53. Sitten, Sprache, Gesetze und Religion der deutschen Völker. Ein großer Theil der deutschen Stämme, war zur Zeit der Völkerwanderung nach fremden Ländern gewandert und hatte hier zum Theil fremde Sitten angenommen. Nur die in Deutschland zurückgebliebenen bewahrten treu die von den Vorfahren ererbten Gesetze, Gewohnheiten und Sprache. Die bedeutendsten derselben waren unstreitig die Franken, die am Niederrheine wohnten und immer weiter nach Westen, ins nördliche Frankreich vorrückten: ein kühner, listiger und kriegsbereiter Volksstamm. In der Mitte von Deutschland wohnten die Thüringer; über ihnen, an der Weser, im jetzigen Weftphalen und Hannover, die Sachsen, und über diesen, an den Ufern der Nordsee, die wilden Friesen. In Schwaben saßen die Alemannen, im jetzigen Baiern die Baiern (Bojer), und in dem nordöstlichen und östlichen Theile von Deutschland, der jetzt Mecklenburg, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Böhmen, Mähren und Schlesien heißt, nichts als Wenden und Slaven, die sich durch schwarze oder braune Augen und schwarzes Haar von den blonden, blauäugigen Deutschen unterschieden und auch eine eigene Sprache redeten. Erst im vierten und fünften Jahrhundert breitete sich das Christenthum auch unter den deutschen Völkerschaften ans, nicht sowohl unter den Stämmen, die in Deutschland saßen, als unter denen, welche, wie z. B. die Gothen, in die Provinzen des römischen Reiches eindrangen; aber nur sehr allmählich. Einer der ersten Bekehrer zum Christenthum war hier der wackere Bischof Ulphilas, der zur Zeit des Anfangs der Völkerwanderung unter den Gothen lebte und seinen Landsleuten die Schreibekunst lehrte. Er übersetzte auch mit vieler Mühe die Bibel in ihre Sprache, von welcher Übersetzung wir noch einen Theil übrig haben. Mit der Kenntniß der christlichen Religion machten die Deutschen nun auch größere Schritte zur Ausbildung ihrer Sitten. Das Familienleben beruhte auf der Gewalt des Hausvaters als Oberhaupt, mit der Verpflichtung, die ©einigen, zu schützen. Man nannte dieses „Munt," d. h. Schutz, Aufsicht. Wenn der Sohn die Waffen führen konnte, wurde er mündig; die Tochter trat bei ihrer Verheirathuug in den Schutz des Gatten über. Das Ehebüuduiß wurde mit vielem Gepränge in der Volksversammlung oder dem „Mahl" gefeiert, davon sich noch die Wörter: Gemahl,
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