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1. Theil 2 - S. 10

1880 - Stuttgart : Heitz
10 Mittlere Geschichte. 1. Periode, deutsche. Vermählung — erhalten haben. Die Kleidung war kunstlos aus Fellen und Linnen verfertigt. Die Gesetze unserer Vorfahren waren sehr einfach. Das Gericht, wozu die ganze Volksgemeinde erscheinen durfte, wurde an einem Hügel, oder unter alten Eichen oder bei einem aufgesteckten Zeichen: einem Schild oder einer Fahne, gehegt. Konnte man die Schuld oder Unschuld eines Beklagten nicht ausmittelu, so mußte er einen Eid leisten. Aber da kamen manche Fälle vor, wo nichtswürdige Menschen einen falschen Eid geleistet hatten, und nun nahm man zu einem sichereren Mittel, wie man glaubte, seine Zuflucht, zu den Ordalien oder Gottesurtheilen. Hierbei, glaubte man, übernähme Gott selbst die Entscheidung. Die gewöhnlichsten Ordalien bestanden aus folgenden: die Feuerprobe. Der Angeklagte mußte vier und einen halben Schritt laufen mit einem glühenden Eisen auf der flachen Hand; dann wurde diese in ein Säckchen gebunden und versiegelt. War nach drei Tagen keine Brandwunde da, so sprach man ihn als unschuldig los. Aus eine ähnliche Art verfuhr man beim Kesselsange, wo der Beschuldigte mit entblößtem Arme in einen Kessel voll kochenden Wassers fahren und einen auf dem Grunde liegenden Ring herausholen mußte. Bei der Wasserprobe wurde der Verklagte an Händen und Füßen gebunden und so ins Wasser geworfen; sank er unter, so zog man ihn geschwind als unschuldig heraus: schwamm er, so wurde er als schuldig bestraft. Bei der Kreuzprobe wurden der Angeklagte und der Kläger jeder an ein Kreuz mit ausgebreiteten Armen hingestellt; wer zuerst ermüdete, hatte den Proceß verloren. Oft wurde auch das Recht durch einen Zweikampf erwiesen, und dies ist der Ursprung der Duelle, die leider bis jetzt noch bei uns zuweilen vorkommen. Daß alle diese Mittel gar sehr unzuverlässig waren, sehen wir zwar jetzt wohl ein; aber damals hatten die Leute den Glauben, daß in dem Ausgange des Gottesurtheils Gott selbst die Schuld oder Unschuld sichtbar werden lasse. Wenn ein Stamm ein neues Land erobert hatte, so wurden gewöhnlich die Besiegten Leibeigene und die Sieger Herren. Aus diesen bildete sich dann der Adel. Der König oder Fürst vertheilte die Ländereien nach Gutdünken an seine treuen Begleiter, doch so, daß er ihnen die Besitzung wieder nehmen und einem Andern geben konnte, und wenn der Besitzer starb, so fiel sie wieder an den König zurück, der sie dann auf's neue, entweder an den Sohn des Verstorbenen oder an einen Andern, vergab.
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