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1. Theil 2 - S. 216

1880 - Stuttgart : Heitz
216 Mittlere Geschichte. 3. Periode. Deutschland. Mitkönig an. Sie schlossen den Vertrag von München (1325), durch den sie sich zu gemeinschaftlicher Regierung einigten. Ihre Befehle wurden von beiden untersiegelt und unterschrieben, und heute stand Ludwigs, morgen Friedrichs Name voran. Zog der eine zu Felde, so regierte der andere indessen daheim. Dieser schöne Verein zweier hochherziger Fürsten dauerte bis an Friedrichs Tod, der schon 1330 erfolgte. Von nun an regierte Ludwig allein. Aber seine Regierung war weder für Deutschland, noch für ihn glücklich, wenn das Glück eines Fürsten darin besteht, daß ihn seine Unterthanen lieben; denn er sorgte mehr für die Vergrößerung seines Hauses, als für die Ruhe Deutschlands, und seine Feindschaft mit dem Papste in Avignon, der ihn gar in den Bann that,*) war eine Quelle vieler Verwirrung. Zwar zog Ludwig nach Italien, ließ sich in Rom von einigen besonders dazu *er= nannten vornehmen Römern krönen, erklärte den ihm feindlichen Papst in Avignon (Johann Xxii.) für abgesetzt und ließ in Rom einen andern wählen; aber die Römer, erbittert über eine ihnen aufgelegte Steuer und über die Plünderungen der deutschen Kriegsknechte, empörten sich, verfolgten ihn beim Abzüge mit Steinwürfen und verjagten feinen Papst, der nun, nachdem er in die Hände seines erbitterten Gegners, Johann Xxii., gefallen war, zu lebenslänglicher Gefangenschaft verurtheilt wurde. Die Fürsten waren mit Ludwig höchst unzufrieden und drei Jahre vor seinem Tode sagten sie ihm geradezu: „Das Reich ist unter dir, Baier, so sehr verfallen und geschwächt worden, daß man auf alle Art vorbeugen muß, daß es nicht wieder an einen baierschen Fürsten gelange." In der That war damals in Deutschland jede Ordnung aufgelöst; überall Rechtlosigkeit, überall Fehde, Unterdrückung des Schwächeren durch den Stärkern und Ungerechtigkeit. Dies gab Veranlassung zu der Entstehung der Fehmgerichte in Westfalen, die von der Mitte des 13. bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts bestanden zu haben scheinen. Die Freigerichte waren wohl im Grunde nichts weiter als eine Fortbildung der alten *) Der gegen Ludwig erlassene Bannfluch lautete: „Verflucht sei Ludwig bei seinem Eingänge, verflucht bei seinem Ausgange! Der Herr schlage ihn mit Wahnsinn, Blindheit und Tollheit! Der Himmel sende über ihn seine Blitze! Der Zorn Gottes und der Apostel entbrenne gegen ihn in dieser und der zukünftigen Welt! Der Erdkreis kämpfe gegen ihn, der Boden öffne sich und veröde! Seine Kinder mögen daraus vertrieben werden und in die Hände derer fallen, die sie todten!"
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