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1. Grundriß der Geographie - S. 349

1859 - Eßlingen : Weychardt
Königreich Liu-Kiu. Königreich Ladak. Staaten in Kleintübet. 349 figkeit Geschenke nach Pe-king sendet und von dort' her wieder Gegenge- schenke empfängt; auch an Japan zahlt er einen Tribut an Gold. Han-yang. Haupt- und Residenzstadt im Innern. §. 294. Das Königreich Liu-Kiu. Das Königreich umfaßt den aus 37 Gebirgsinseln bestehenden Archipelagus Liu-Kiu und die aus 8 Gebirgsinseln gebildete Inselgruppe Madschieo. Beide Inselgruppen liegen im Großen Ocean zwischen For- mosa und Japan, sind 400 Q.m. gr. und ernähren '/2 Mill. Chinesen und Japaner. Diese bauen Reis, Thee, Südfrüchte, Zucker, Kaffee und Wein, weben Seiden- und andere Zeuge und treiben eine lebhafte Schiffahrt mit China und Japan. Der König sendet Tribut nach China und Japan. King-tsching. Haupt - und Residenzstadt in der Nähe der Westküste auf der Insel Groß-Liu-Kiu. §. 295. Das Königreich Ladak. Ladak [Groß-Tübetss liegt zwischen Tübet im Osten, Ostturkestan im Norden, Baltistan im Westen und dem indobritischen Reiche im Süden. Ein hohes, 2,400 Q.m. großes Alpenland zwischen dem Nordabhang des Himülaya und dem Südabhang des Küenlün mit 12,000' bis 16,000' hohen Ebenen, die vom Oberlauf des Indus und andern Flüssen bewässert werden. Einwohner: 160,000 buddhaistische Tübetaner. Kärglicher Ackerbau. Wichtige Viehzucht [Purikschaf. Ziegen. Büffel mit dem Pferdeschweifs. Wichtiger Durchgangshandel. Der Radscha skönigs zahlt Tribut an den Dalai-Lama in Tübet. Leh. Haupt- und Residenzstadt in der Nähe des Indus. 1,000 Häuser. Lebhafter Handel. Hauptmarkt für Schalwolle. §. 296. Die Staaten in Kleintübet. Kleintübet ist ein 1,300 Q.m. großes Alpenland, das durch die Annäherung des Himälaya und des Hindu-Kuh an den Küenlün gebildet und vom Oberlauf des Indus und seinen Zuflüssen bewässert wird. Die Bewohner [100,000?J sind meist Tübetaner, die sich zum Islam be- kennen. Verschiedene kleine Alpenstaaten: Baltistan mit der Hauptstadt Jskardo am Indus; Nagar;Hunz;Gilgit;Tschitral;Kafiristan s— Land der Ungläubigen^. Vierter Abschnitt. Das Kaiserthum Japan. §. 297. Die Grundmacht. 1. Lage. Nördliche Breite: 29° bis 49°. Oestliche Länge: 146° bis 168°.
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