1832 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Volger, Wilhelm Friedrich
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Völkerkunde?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Königreich Preußen.
Düsseldorf, Köln, Koblenz, Aachen. — Das jetzige Kö-
nigr. Preußen bestand vor 400 Jahren nur aus der Mark Bran-
denburg (Provinz Brandenburg u. ein Theil der Provinz Sachsen);
Friedrich, Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohen-
zollern, ward 1415 Markgraf und Kurfürst. Bis 1688 kam
ein Theil von Pommern, Kleve, Mark, die Bisthümer
Halberstadt, Minden, Magdeburg u. a. Provinzen hinzu
und schon 1525 war das Herzogthum Preußen erworben, was
ehemals dem Deutschen Ritlerorden gehörte. Kurfürst Friedr.
Wilh. I. machte sich unter dem Namen Friedrich I. zum König
von Preußen (1701). Er und seine Nachfolger erwarben Geldern
(1714), einen Theil von Vorpommern (1720), Schlesien
(1742), Ostfriesland (1745), einen großen Theil von Polen
0773, 17y3, 1795)/ die Bisthümer Münster, Paderborn,
Hildesheim (i8oz) u. a. Provinzen, ja (izvü) nach Abtretung
anderer Provinzen sogar das Kurfürstenthum Braunschweig
Lüneburg. Durch den unglücklichen Krieg mit Frankreich 1806
und 1807 gingen alle Gebiete in W. der Elbe und die Polnischen
Provinzen verloren; dagegen erhielt Preußen durch den Wiener
Congreß (1815) und durch Verträge mit andern Staaten seine je-
tzigen Bestandtheile, indem es außer den alten Provinzen zwischen
Elbe und Rhein von denen aber Ostfriesland, Hildesheim u. a. ab-
getreten wurden, Schwedisch Pommern, die Halste des Königr.
Sachsen, ein großes Gebiet am Rhein, das Großherzogth.
Posen u. a. Gebiete zu erhielt; von denen viele noch von eigenen
Fürsten und Grafen, den sogenannten Mediatisirten, regiert
werden. Auf den König Friedrich 1. folgte Friedr. Wilh. I.
07j3); Friedr. Ii., der Große, (1740); Friedr. Wilh. Ii.
(1786). Der jetzige König Friedr. Wilh. Iii. geb. 1770, kam
1797 zur Regierung. Preußen ist eine unbeschränkte Monarchie,
denn cs giebt bis jetzt noch keine allgemeine Stände, sondern
jede Provinz hat ihre besondere Ständeversammlung, auf welcher
die mediatisirten Fürsten, die Ritterschaft und die Abge-
ordneten der Städte und der übrigen Grundbesitzer auf dem
Lande erscheinen. Der König hat eine berathende Behörde, den
Staatsrath, neben sich. Die höchste Verwaltungsbehörde ist das
Staatsministerium, welches aus 7 Ministern besteht. Unter
den Ministern stehen 8 Oberpräsidenten, deren jeder eine oder
zwei Provinzen verwaltet. Jede Provinz ist in Regierungsbe-
zirke getheilt, deren jeder einer Regierung untergeben ist. Die
Bezirke zerfallen in Kreise, an deren Spitze die Landräthe stehn.
Die beiden höchsten Gerichte des Reiches sind das Geheime
Obertribunal und für die Rheinprovinzen der Obercassa-
tionshof. Unter jenem stehen die Oberlandesgerichte u. Hof-
gerichte, Stadt- u. Landgerichte, Justizämter u. Patri-
monialgerichte. In den Rheinprovinzen sind ein Appella-
tionshof, Land- u. Friedensgerichte, Handelsgerichte
und Assisenhöfe. Das Bergwesen steht unter Z Oberbergäm-