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1. Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 353

1852 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
Der Deutsche Bund. 353 Handels - und Zollvereine zusammengethan, der sich jetzt über fast 9000 □ M. erstreckt. Eine größere Gleichheit des Münzfußes in den Vereins - Staaten ist nur eine seiner wohlthätigen Folgen. Wir lassen eine Uebersicht der deutschen Staaten folgen. Sie haben sämmtlich constitutionelle Verfassungen. Die zum Zollverein gehörigen sind in Klammern geschlossen. I. Das Kaiserthum Oesterreich wegen seiner Deutschen Kronländer: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Böhmen, Mähren, Oefterr. Schlesien, Kärnthen, Kram, Görz mit Istrien, Triest, Tirol. (2. Das Königreich Preußen mit den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz.) (3. Das Königreich Bayern.) (4. Das Königreich Sachsen.) 6. Das Königreich Hannover. (6. Das Königreich Würtemberg.) (7. Das Großherzogthum Baden.) (8. Das Kurfürstenthum Hessen.) (9. Das Großherzogthum Hessen.) 10. Die Herzogthümer Holstein und Lauen- bürg, deren Herrscher zugleich König von Dänemark ist. Ii. (Das Großherzogthum Luxemburgs und Herzogthum Limburg, zum Königreich der Niederlande gehörig. (12. Das Großherzogthum Sachsen-Weimar- Eisenach.) 13. Das Großherzogthum Mecklenburg- Schwerin. 14. Das Großherzogth. Mecklenburg-Strelitz. 15. Das Großherzogthum Oldenburg. (16. Das Herzogthum Braunschweig.) (17. Das Herzogthum Nassau.) (18. Das Herzogth. Sachsen-Coburg-Gotha.) (19. Das Herzogthum Sachsen-Meiningen- Hildburghausen.) Daniel's Geographie. 5. Aufl. 23
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