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1. Kleine Schulgeographie - S. 4

1841 - Mainz : Kunze
4 Einleitung. §. 6. Die Gewässer. Sie sind entweder stehend oder siießend. Die stehenden: Pfütze, Lache oder Pfuhl, Sumpf, Weiher, Teich, Land- oder Binnensee, Bergsee, das Meer oder die See.— Das Meer umgiebt die Festländer und Inseln. Ein Stück Land, das nicht ganz sondern zum größten Theil vom Meere eingefaßt wird, ist eine Halbinsel, die zur Landzunge wird, wenn sie schmal sich hinstreckt. Erklärung von Vorgebirg, Bucht oder Bai, Golf oder Meerbusen, Meerenge, Landenge oder Isthmus. — Da alles Land über das Meer vorragt, so ist der Meerspiegel (d. h. die Oberstäche des Meers) die am niedrigsten gelegene Großfläche der Erde. Was sind Küsten, Ge- stade? — Der Grund und Boden des Meers ist uneben, wie die Oberfläche des Landes, und an manchen Stellen sehr tief, an andern seicht oder untief. Sandbank, Klippe, Riff. — Eigen- schaften des Meerwassers, besonders seine Bewegung; Ebbe und Flut, Strudel, Brandung. §. 7. Die fließenden Gewässer. Sie entspringendem Boden oder schmelzen aus deme wigen Eise und Schnee hoher Ge- birge ab. Quell, Bach, Fluß, Strom, Küsten-, Haupt-, Neben-, Zu- und Beifluß. Flußbett. Wann sindflüsse tief, flach, seicht? Wann sagt man: ein Fluß schleicht, strömt, wird reißend, stürzt als Wasserfall? — Je schneller er fließt, je größer ist sein Gefäll, und desto schwieriger seine Beschiffung. So hat der Rhein unweit Basel auf 1 Meile 6 Fuß Gefäll, Mischen Mainz und Bonn auf 1 Meile nur 5 Fuß, in Holland kaum iy2. Zwischen Paffau und Linz fällt die Donau auf 1 Meile an 11 Fuß, und oberhalb Wien etwa 6. §. 8. Flußsyftem heißt ein Fluß mit seinen sämmtlichen Nebengewässern, und Flußgebiet ist das Land, dasalle Ge- wässer dieses Flusses und keine andere enthält. Was heißt also: Stromgebiet des Rhein, Flußgebiet des Main? — Den Lauf eines Flusses theilt man in den obern und untern, und wenn er beträchtlich lang ist, auch in den mittleren, z. B. der obere, Mittlere, untere Lauf der Elbe. — Die Grenzen zwischen zwei Flußgebieten nennt man Wasserscheide. Zu den Uebungen im Bergschraffiren kommt bei diesem und dem vorigen §. noch das Zeichnen von Seen, Inseln, Halbinseln,
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