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1. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 435

1831 - Mainz : Kunze
455 einem Bunde, der sich über die herrliche Alpenlandschaft vom Hochgebirg bis zum schwäbischen Rhein, und auf der Südseite bis zum italischen Lago maggiore erstreckte. Sie rechnete sich anfangs noch zum deutschen Reiche, dem sie erst durch "das feindselige Benehmen des Kaisers Mar I., der sie 1499 vergebens bekriegte, völlig entfremdet wurde- 1648 im westfäl. Frieden galt sie als eigner europäischer Staat und bestand aus folgenden Theilen: a) 13 Calitene, die theils städtische Gebiete waren, mehr u. minder aristokratisch regiert von klein, und gr. Rath mit Bürgermeister oder Schultheiß an der Spitze, wie Zürich, Bern, Lucern, Zug, Basel, Freiburg, Solothurn, Schafhausen; theils Länder, demokratisch regiert durch Landsgemeinden mit Landammans an der Spitze, >vie Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Appenzell, b) Schutzgenoffen oder zugewandte Orte, nemlich Abtei und Stadt St. Gallen, Rhätien, Wallis, Biel, Genf, Fürstenth Neuen- bürg, und Mühlhausen im Elsaß, c) Unterthanenlande od. eidge- nössische Dogteien, die von eimgen Cantonen regiert wurden, nemlich jtal. Vogteien südl. des Gotthard. Sarga ns u. Rhein thal neben Vor- arlberg, Baden nebst freien Aemtern; Murten, Gran son. — So mancherlei regierende, regierte, beschützte und unterthänige Theile mußten auch mancherlei Rechtsame und große Ungleichheit haben, und keineswegs war an eine feste innige Vereinigung derselben gedacht. Vielmehr hielt der Gegensatz von aristokrat. und demokrat. Anforderungen nicht blos die Cantone, sondern auch die verschiedenen Volksklassen in den Cantonen auseinander; wozu leider im Beginn des 16. Jahrhunderts, da die Reformationsidee nicht den ganzen Schweizerbund durchdringen konnte, noch ein kirchlicher Gegensatz kam, der eben so heftigen innern Streit erregte und auch im Frieden eben solche Ab- sonderung und Verschiedenheit der geistigen Kultur veranlaßte, wie in Deutsch- land. Jedoch fiel trotz der Entfremdung ihrer Theile die Eidgenossenschaft nicht auseinander. Man hielt wenigstens am schweizerischen Vaterlande; und so lange noch die innern Einrichtungen nicht veraltet waren, wurden sie auch trotz ihrer Mangel nicht morsch. Aber im 17. und 18. Jahrhdt. veralteten sie wirk- lich. Lange Ruhe, indem man bei großen Kriegen mächtiger Nachbarn Neu- tralität behauptete, ließ die ehmalige politische Thätigkeit, ohne die ein jedes Volk eigne Kraft und fremde Achtung verliert, allmahlig erstarren; das Her- gebrachte ward ängstlich erhalten, nicht verbessert. — Unterdeß wirkten die Ideen des 18. Jahrhdts. auch auf schweizerische Gelehrten und Bürger. An der Literatur Deutschlands und Frankreichs Theil nehmend, zeichneten sich Albrecht Haller, Jfelin, Bodiner, d'jvernois, Rousseau, Salomon Gesner, Euler, Bernoulli, Lambert, Sulzer, Zurlauben, Zimmermann, Füeßli, Mallet, Lavater, Salis, Pestalozzi, Johann Müller, Bonstelten u. a. aus; Vater- landsfreunde stifteten eine gemeinnützige Gesellschaft zu Schinznach, und Ein- sichten in das, was dem Volks - und Staatsleben dringend noth that, begannen sich zu verbreiten. Doch ehe sie noch kräftig Wurzel fassen konnten, ward am Ende des 18. Jahrhdts. die Neutralität von außen verletzt. Altes und Neues gerieth in Zwiespalt; der Mangel echter Bundesverfassung erleichterte seit 1798 fremden Truppen doch Einmarsch, und führte Umwälzungen herbei, die beinah der ganzen Eidgenossenschaft den Untergang brachten. Zum Glück achtete Napo- leon das republikanische Dasein der Schweizer und die in ihnen vorhandene wirkliche Volkskraft so, daß er nicht als Eroberer, sondern als Vermittler auf- trat und 1803 eine andere Ordnung der Dinge bestätigte, die freilich, als er selber fiel, einer neuen im Jahr 1815 weichen mußte. Daß diese Ordnung nur mit Mühe und nur bis 1830 sich erhielt, läßt sich leicht erklären. Seit dem Unglücksjahre 1798 war in der That vieles in den Bundesstaaten anders und besser geworden, und vor allen heilsam hatte die Wiedergeburt des politi- schen Lebens gewirkt. Bis in die untern Volksklassen war neue Theilnahme am gemeinsamen Vaterlande und besonders die Ueberzeugung gedrungen, daß die Eidgenossen 1) inehr Gleichheit in ihren Cantonalverfassungen und 2) inni- gere Festigung deö Bundes und Beförderung des eidgenössischen Gemeinsinnes bedurften, Sie sahen ein, daß das Wort u Schweizer « ein höheres Selbst, Otz *
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