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1. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 369

1855 - Mainz : Kunze
Asien — China. 367 Staatskontrole in 25 Sectionen, die ihre Jnspicienten in alle Provinzen anssendet, und 2) des Kaisers Kabinetsralh, dessen Mitglieder dazu gebraucht werden, den Sitzungen der Ministerien beizuwohnen und sowohl über deren Thätigkeit zu berichten als auch darauf zu sehen, daß nichts gegen die Gesetze und hergebrachte Reichsordnung geschehe. — Nach dem Muster der höchsten Be- hörden ist auch die Verwaltung der Provinzen und Kreise unter Col- legien gestellt, voll Statthaltern präsidirt, also nicht nach türkischer Art unter Paschas. Fragt man ferner nach der Justiz, so findet sich, daß ein zahlreiches Per- sonal in mehreren Jnstanzeil dafür angestellt ist, und daß man im bürgerlichen Proceß ziemlich schnell, in Crimiualsachen sehr bedächtig verfährt; der Kaiser unterzeichnet erst nach langer Untersuchung ein Todesurtheil. Uebrigens rühmt man noch das Kostenfreie der Rechtsprechung. Der ganze Staatshaushalt soll 66 Will. Pfd. Sterling jährlich be- dürfen, eine Summe, die großentheils in Naturalien eingeht und grade nicht übermäßig ist, wenn man bedenkt, daß die Zahl der Mandarinen sich auf 35000 und das Kriegsheer auf mehr als eine Million beläuft. — Der Kern des Heeres, die kaiserlichen Haustruppen zu Pferd und zu Fuß, besteht nach der geringsten Angabe aus 67000 Mandschus, 21000 Mongolen und 27000 Nord- chinesen (ans Familien, die den Mandschus bei der Eroberung des Reichs ge- holfen) nebst einer Feldartillerie von 400 Kanonen. Von geringerem Range ist die sogenannte grüne Fahne über 500,000 Mann nebst 125,000 Mann Milizen, und 200,000 leicht berittene Mongolen. Schiffe oder Iunken (Dschonken) zu 6 bis 8, höchstens 20 Kanonen, hält der Staat fast 2000 Stück mit beinah 90,000 Seeleuten. Fragt man schließlich nach der Religion des chinesischen Volkes, so hört man, daß der Buddhaismus oder die Religion des Fo, wie die Chinesen den indischen Buddha nennen, vorherrscht. Sie besteht ans Aenßerlichkeiten, Fasten und (unblutigen) Opfern mit prunkvollem Gottesdienst, geleitet von einer zahl- reichen Priester- oder Bonzen schaft, die in Klöstern zusammen lebt und das Volk in Aberglauben und Unterwürfigkeit erhält, ohne irgend auf Bildung des Geistes und Herzens zu wirken. (Näheres hierüber bei Tibet). — Auch die von Laotse 550 vor Chr. verkündete Lehre, ans dem Dogma von der Seelen- wanderung hervorgegangen und selbstbeschanliche Ruhe für das Höchste des Lebens haltend, zählt viele Anhänger und ist, wie der Buddhaismus, in Aberglauben versunken. — Der gelehrte Stand der Chinesen hat aber neben dem Buddhaismus als der Staatsreligion, denn das kaiserliche Hans ist ihr zugethan, noch eine Religion für sich: die des Konfutse, eines kaum 60 Jahr nach Laotse lebenden Weisen, der als Moralist und Gesetzgeber sich großen Einfluß erwarb. Seine heiligen Schriften (der Schnking rc.) enthalten viel Treffliches über Menscheu- und Bürgerpflichten, und bekennen den Glauben an ein höchstes unsichtbares Wesen; nur eignen sie sich wenig zur Pflege des religiösen Sinnes, da der Unsichtbare nicht als allwaltender Vater der Menschheit darin aufgefaßt, und dw Tugend nicht auf unerschütterliches Vertrauen zu Gott und auf Erfüllung
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