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1. Geographie für Gymnasien, Mittelschulen und Privatunterricht - S. I

1827 - Heidelberg : Winter
Ludwlh von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog zu Zähringen, Landgraf zu Nel- lenbnrg, Graf zu Salem, Petershausen und Hanau ec. Azir haben Uns auf das untertänigste Ansuchen des Stadtpfarrers Dittenberger zu Heidelberg, gnädigst bewogen gefunden, demselben für die zweite und etwa noch folgenden Austagen seiner Geographie für Mittelschulen ein ausschließliches Privilegium in der Art zu er- theilen, daß dieses Lehrbuch in den nächsten dreißig Zähren, auch wenn der Verfasser vor deren Ablauf sterben sollte, im Großher- zogthum weder nachgedruckt, noch auswärtiger Nachdruck verkauft werden darf. Damit nun gedachter Stadtpfarrer Oittenberger bei diesem ihm von Uns ectheilten Privilegium geschützt werde, verbieten Wir allen und jedem Unterthan, besonders aber allen Buchdruckern und Buchhändlern in Unserm Großherzogthume alles Ernstes, besagtes Lehrbuch innerhalb des bemerkten Zeitraums von dreißig Jahren nach- zudrucken, oder einen auswärtigen Nachdruck desselben in den diesseiti- gen Landen zu verkaufen, widrigenfalls derjenige, welcher dagegen handelt, nicht nur mit einer Strafe von Einhundert Reichsthalern belegt, sondern auch die Confiscation aller Exemplare des Nachdruckes zum Vortheil des rechtmäßigen Verlegers, und Erstattung des Laden- preises der Verlagsausgabe an denselben, für die bereits abgegebene Anzahl Exemplare, erkannt werden soll. Dessen zur Urkund haben Wir gegenwärtiges Privilegium eigen- händig unterzeichnet und mit dem Staatssiegel versehen lassen. Signatum Carlsruhe den 12. Februar 1827. L u d w l g. (L.s.) Bei Verhinderung des Ministers des Innern der Ministerial-Director Winter. Auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit Barak.
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