1827 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittenberger, Theophor Friedrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Mittelschule, Privatunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Ludwlh von Gottes Gnaden, Großherzog von
Baden, Herzog zu Zähringen, Landgraf zu Nel-
lenbnrg, Graf zu Salem, Petershausen und
Hanau ec.
Azir haben Uns auf das untertänigste Ansuchen des Stadtpfarrers
Dittenberger zu Heidelberg, gnädigst bewogen gefunden, demselben
für die zweite und etwa noch folgenden Austagen seiner Geographie
für Mittelschulen ein ausschließliches Privilegium in der Art zu er-
theilen, daß dieses Lehrbuch in den nächsten dreißig Zähren, auch
wenn der Verfasser vor deren Ablauf sterben sollte, im Großher-
zogthum weder nachgedruckt, noch auswärtiger Nachdruck verkauft
werden darf. Damit nun gedachter Stadtpfarrer Oittenberger bei
diesem ihm von Uns ectheilten Privilegium geschützt werde, verbieten
Wir allen und jedem Unterthan, besonders aber allen Buchdruckern
und Buchhändlern in Unserm Großherzogthume alles Ernstes, besagtes
Lehrbuch innerhalb des bemerkten Zeitraums von dreißig Jahren nach-
zudrucken, oder einen auswärtigen Nachdruck desselben in den diesseiti-
gen Landen zu verkaufen, widrigenfalls derjenige, welcher dagegen
handelt, nicht nur mit einer Strafe von Einhundert Reichsthalern
belegt, sondern auch die Confiscation aller Exemplare des Nachdruckes
zum Vortheil des rechtmäßigen Verlegers, und Erstattung des Laden-
preises der Verlagsausgabe an denselben, für die bereits abgegebene
Anzahl Exemplare, erkannt werden soll.
Dessen zur Urkund haben Wir gegenwärtiges Privilegium eigen-
händig unterzeichnet und mit dem Staatssiegel versehen lassen.
Signatum Carlsruhe den 12. Februar 1827.
L u d w l g.
(L.s.)
Bei Verhinderung des Ministers des Innern
der Ministerial-Director
Winter.
Auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit
Barak.