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1. Kleine Geographie oder Abriß der mathematischen, physischen und besonders politischen Erdkunde ; nach den neuesten Bestimmungen für Gymnasien und Schulen - S. 18

1821 - Leipzig : Hinrichs
Einleitung. >6 Ilt. Politische Geographie. §. i. Jedes Land, dessen Einwohner sich zu einem durch bestimmte Gesetze begründeten bürgerlichen Verein unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung verbunden haben, heißt ein Staat, und wird in Ansehung seines Umfangs oder seiner Verfassung genannt: Kaiser thum, Königreich, Erzherzogthum, Großherzogthum, Großfürstenthum, Herzogthum, Mark- oder Landgrafschaft, Fürstenthum, Grafschaft, Republik oder Frei, stadt (freie Stadt). H. 2. Die ersten Denkwürdigkeiten jedes Staats sind seine Gränzen, Lage, Größe und Eintherlung. Die Gränzen sind entweder natürliche durch Gebirge, Meere, Flüsse, Sprachen; oder politische, durch Smatsverträge festgesetzte. -— Die Lage wird nach mathematischer Breite und Länge untersucht, und ist in physischer Hinsicht hoch oder niedrig. — Die Größe wird gemeiniglich nach Quadrat- meilen bestimmt. — Die Eintheilung ist entweder geo- graphisch, wenn ein Staat aus festem Land und Inseln besteht, wenn die Theile desselben durch Gebirge und Flüsse getrennt, und in Ansehung des Klima und des Bodens merk- lich verschieden sind; oder historisch, wenn man den all- mäligen Anwachs des Staats nach der Zeitfolgc beschreibt; oder endlich politisch, wenn die einzelnen Provinzen, Gou- vernements, Departements rc. eines Staats angegeben wer, den. — Neben lä nder und Kolonien sind von dem Haupt- und Mutter lande abhängige Provinzen in der Nähe und Ferne. >— Die einzelnen Wohnplätze eines kulti- vieren Landes sind Dörfer, Weiler, Flecken, Markt- flecken, Städte, Festungen. H. 3. Bei den Einwohnern eines Staats betrachtet man ihre Anzahl, Hauptklasscn, Sprache, Reli- gion, Kultur und Gewerbe. Die Volksanzahl zei- gen am zuverlässigsten die jährlichen Zählungen; in Ermange- lung derselben schließt man sie nach Wahrscheinlichkeit aus der Anzahl der Fcuerstellen und dem Verhältniß der Sterbenden zu den Lebenden. •—> Die Hauptklassen einer Nation sind: der Adel, die Geistlichkeit, die Bürger und Bauern, welche letzten entweder frei oder leibeigen sind. >—> Fast jedes eurspäische Hauptland, jede große Weltnativn und auch viele Nebenländer und kleine Völker haben ihre eigene Sprache; in einigen Ländern sind noch eigne Gelehrten-, Rciigions- und Hofsprachen» — Herrschende Religion wird diejenige genannt, welche die größten Vorrechte in einem
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