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1. Theil 3 - S. 229

1880 - Stuttgart : Heitz
Der weftphälische Friede. 229 Schnelligkeit Deutschland von einem Ende bis zum andern, von Oestreich bis Dänemark, durchzog. Auf demselben Felde bei Breitenfeld unweit Leipzig, auf welchem 11 Jahre früher Gustav Adolph den schönen Sieg über Tilly erfochten, gewann auch er eine große Schlacht (2. Nov. 1642) gegen Piccolomini und Erzherzog Leopold. Noch entscheidender war ein zweiter Sieg über die Kaiserlichen unter Hatzfeld und Götz bei Jenkäu oder Jan-kowitz in Böhmen, südlich von Prag (1645). Schon streiften seine leichten Truppen bis Wien, während von Osten her der Fürst Ragoczy von Siebenbürgen zum Schutze der evangelischen Ungarn heranzog, mit den Schweden gemeinschaftlich Wien anzugreifen. Der geängstigte Kaiser wurde nur dadurch gerettet, daß die Festung Brünn die Schweden aufhielt und Ragoczy sich mit Torstenson veruneinigte. Indessen hatte die Krankheit dieses Feldherrn so zugenommen, daß er den Oberbefehl niederlegen mußte. General Wrangel trat an seine Stelle, aber das Geschick Torsten-sons fehlte ihm. Schon gleich nach dem prager Frieden hatte man angefangen, über einen allgemeinen Frieden zu unterhandeln. Aber es hält ja oft schon schwer, daß sich zwei Feinde vertragen, wie viel schwerer bei einem Streite, in welchen so viele Fürsten verwickelt waren, von denen jeder einen Vortheil bei dem Frieden für seine Kriegsopfer haben wollte. Daher ist es kein Wunder, daß man 12 ganzer Jahre verhandelte, ehe man zum Schluß kommen konnte, besonders da die Franzosen, die mit zum Frieden hatten zugezogen werden müssen, die Verhandlungen aufhielten und meisterhaft verwirrten. Endlich — endlich wurde der lang ersehnte Friede in Münster und Osnabrück in Westphalen unterzeichnet; man nennt ihn daher den westphälischen Frieden. Das Wichtigste darin war, daß der Augsburger Religionsfriede bestätigt und auch-auf die Reformirten ausgedehnt, den Evangelischen also freie Religionsübung eingeräumt wurde. Indeß wurde die freie Religionsübung nicht ganz unbedingt zugestanden. Die Zustände sollten so wieder hergestellt werden, wie sie im Jahre 1624 gewesen waren. Man nannte dies das Normaljahr. Für den Besitzstand der geistlichen Güter sollte der erste Januar jenes Jahres, für die freie Religionsübung das ganze Jahr entscheidend sein. Wo 1624 die Religionsübung einer E^nfession nicht stattgefunden hatte, kam es auf den Landesherrn an, ob er sie nun bewilligen, oder Auswanderung verlangen wollte. Nur Hausandacht war den Aus-
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