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1. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 69

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Himalayalandschaften. §. 22. 69 2. Einheimische Staaten, welche in Folge von Verträgen in verschiedenem Grade der Abhängigkeit von den britischen Be- hörden stehen, im Ganzen 30,000 □ M. mit 50 Mill. E. In den - Schutzstaaten unterhält die britische Regierung kein stehen- des Heer, übernimmt aber ihre Vertheidigung im Falle eines Krieges, wofür einige einen regelmäßigen Tribut zahlen, andere nicht. Alle haben das Recht der Selbstvertheidigung und der Unterhandlung mit andern Staaten ausgegeben. Einige müssen der britischen Regierung im Falle eines Krieges Truppen zur Verfügung stellen. Verfassung. Nachdem die politische Existenz der englisch-ostindischen Compagnie 1858 ausgehört hat, steht an der Spitze der gegenwärtigen Regierung Ostindiens ein Generalgouverneur in Calcutra, unter dessen unmittelbarer Verwaltung Audh, Nagpore, Pegu, Assam stehen, während Bengalen, die Nordwestprovinzen und das Pendjab von seinen Lieutenant-Gouver- neurs verwaltet werden. Bombay und Madras haben besondere Gou- verneure, die aber auch in einigen Beziehungen vom Generalgouverneur und von dessen Rathe abhängig sind. Ein besonderes Verdienst haben sich die Engländer um die Indier erworben sowohl durch Einführung einer ordentlichen Rechtspflege, als durch wesentliche Verbesserung des Volksunterrichtes, wie des höhern Schulwesens. Uebersicht dev einzelnen Theile des britischen Vorder- indiens. Das Festland von Indien zerfällt in die Alpenlandschaften des Himalaya, in Hindostan und in die Halbinsel Dekhan. Dazu kömmt die Insel Ceylon. A. Die Himalayalandschaften hahen trotz ihrer bedeutenden Ausdehnung und zum Theil großen Fruchtbarkeit doch nie eine erhebliche politische Bedeutung gewonnen. Die Zerrissenheit des Landes durch die Bergketten, die weite Entfernung des Westens vom Osten (auf 17 Längengradei:) verhinderten ihre Vereinigung zu einem mächtigen Staate, und so geriethen sie leicht in die Abhängigkeit der großen Staaten des Tieflandes. Am äußersten Nordwestrande des Himalaya liegt, von allen Seiten von Bergen umschlossen, und durchströmt (in der Richtung von O. nach W.) von dem obern, hier schon schiffbaren Hydaspes, das kleine Alpen- land Kaschmir^). Es genießt ein durch die hohe Lage und die süd- liche Breite glücklich temperirtes Klima, ja es galt einst im Morgen- und Abendlande als ein an Naturschönheiten unvergleichliches Paradies, welches orientalische Dichter mit ihren gewohnten Uebertreibungen das *) *) Daß das Reich des 1857 verstorbenen Gholvb Sing, wozu Kaschmir ge- hört, mit Unrecht auf fast allen Karten als ein unabhängiges Reich er- scheine, vielmehr zu den tributpflichtigen Schutzstaaten des indo-britischen Reiches gehöre, s. in Petermann's Mittheilungen, 1857, S. 522.
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