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1. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 136

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
136 Grenzen und horizontale Gliederung Europas. §. 42. §. 43. deutung bald über die andern erhoben. Man hat ihn sehr treffend als den pädagogischen bezeichnet.') Eine solche Aufgabe konnte weder Asien übernehmen wegen seiner colossalen horizontalen und vertikalen Naturformen und seiner für das Nomaden-, nicht aber für das Culturleben geeigneten Steppennatur, noch Afrika, von dem nur einige Küstenstriche einen gewissen Antheil an dem Weltverkehr genommen haben, während das Innere am wenigsten eine Heimat der Cnltur geworden ist. 8. 42. Grenzen Europas. a. Die Landgrenze. Die gegenwärtig von der russischen Regierung angenommene politische Grenzbestimmung ist der Na- turgrenze (s. S. 32) in der Weise angepaßt, daß sie, beim karischen Meerbusen in> Osten der Waigatzstraße beginnend, über den Rücken des nördlichen Urals läuft bis zur Quelle der Petschora, wo sie sich auf die Ostseite des Urals zieht, um dessen cultivirte Regionen Europa einzuverleiben, und zwar bis zum Flusse Tobol, dann sich wieder gegen Westen wendet zum Uralflusse, dessen Laufe bis zu seiner Einmündung in das caspische Meer sie folgt. Zwischen dem caspischen und schwarzen Meere wird die Grenze beider Erdtheile bald am Nordfuße des Caucafus, bald an dessen Südfuße an- genommen. b. Die Meeresgrenzen Europas (Angabe derselben nach der Karte!) werden allgemein in der Weise angenommen, daß alle benachbarten Inseln, die im näheren oder ferneren Gesichtskreise der europäischen Küsten liegen, wie die Färöer, Island zu Europa ge- rechnet werden. Daß sogar die Azoren und die canarischen Inseln von ihren Besitzern als Enropa angehörend angesehen werden, s. 8. 40. 8. 43. Horizontale Gliederung Europas. Europa hat weder in horizontaler, noch in vertikaler Richtung maffenhafte Naturformen, weder große Massenausbreitung, noch große Ausführlicheres beiguyot, Grundzüge der vergleichenden, physikalischen Erdkunde in ihrer Beziehung zur Geschichte des Menschen. Deutsch bearbeitet von H. Birnbaum (1851), S. 250 ff. Bgl. v. Roon, Grundzüge Iii. 2, S. 6 ff.
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