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1. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 165

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die jonischen Inseln. Dalmatien. §. -49. 165 C. Die vereinigten Staaten der jonischen Inseln. Die Republik der jonischen Inseln, welche dem jonischen Meere ihren Namen verdankt, umfaßt sieben größere Inseln: Corfu (10 ^M.), Paro, St. Manra, Jthaka, Cesalonia, Zante, Cerigo (im S. von Morea), und mehrere kleinere, welche zum Theil ganz dicht der West- und Südwestküste von Griechenland vorgelagert sind. Sie erheben sich in mäßiger Höhe (1000—15000 über dem Meeresspiegel; nur Cesalonia ragt mit seinem höchsten Gipfel 4000' empor. Wahrscheinlich durch gewaltsame Naturereig- nisse theils vom festen Lande, theils von einander getrennt oder auch aus dem Meere gehoben, sind sie reich an Vorgebirgen, guten Häsen, Rheden und Ankerplätzen, und trotz der geringen Bewässe- rung und des felsigen, dürren Bodens mit Wein- (Rosineil, Ko- rinthen) und Olivenpflanzungen bedeckt. Sie haben, namentlich an den Küsten, eine starke Bevölkerung (beinahe 7« Mill, auf 51 □ M., also etwa 5000 auf 1 lh!M.), vor- zugsweise aus Griechen, zum geringer« Theile (8000) aus Franken (Italienern) bestehend, welche entweder der lateinischen (unirt-griechischen), oder der griechischen Kirche angehören, und sich theils (der Adel) vom Ertrage des Bodens, theils (der Bürgerftand) vom Handel ernährt. Für die geistige Bildung bestehen außer den Volksschulen auch höhere Unterrichtsanstalten und aus Corfu eine Universität. Die jonischen Inseln bilden einen unabhängigen Bundesstaat unter dem Schutze Großbritanniens, welches das Besatzungsrecht in den Festungen (auf Corfu, St. Maura, Zante, Cesalonia), in den Häfen die Gerichtsbarkeit und Polizei ausübt und einen in Corfu residirenden Lord-Obcr-Commissär als seinen ständigen Ver- treter ernennt. Die vollziehende Gewalt ist einem Senat von sechs aus und von der gesetzgebenden Versammlung (auf fünf Jahre) erwählten Mitgliedern anvertraut. Die gesetzgebende Versammlung besteht aus den (11) vom Lord-Ober-Commissär ernannten und aus den (29) von dem Wählercorps jeder Insel nach Verhältniß der Bevölkerung gewählten Mitgliedern; doch bedürfen die Gesetze der Genehmigung des Lord-Ober- Commissärs. Die bedeutendsten Städte sind: Corfu und Zante auf den gleich- namigen Inseln. D. Das (österreichische) Königreich Dalmatien. Dalmatien heißt das schmale —9 M. breite), in der Richtung von N.-W. nach S.-O. laug (62 M.) gestreckte Küsten-
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