1862 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Cultur und Staatsversassung Frankreichs. §. 56. 245
e. Geistige Cultur. Das Elementarschulwesen hat seit der
Restauration, insbesondere aber seit der Juli-Revolution, sich der Für-
sorge der Staatsregierung und der Gemeinden zu erfreuen, dennoch ent-
behrt eine nicht unbedeutende Anzahl der Bevölkerung des Bolksunter-
richtes. Den Mittlern Unterricht ertheilen die Colleges, welche theils
Staats-, theils Gemeinde-, theils Privatanstalten sind. Für die höhern
Berufsstudien bestehen die (42) Facultäteu, welche sich alle vier nur in
Paris und Straßburg vereinigt finden. Außerdem gibt es noch eine
Menge specieller Bildungsanstalten für das Militär, die Marine, Künste
und Wissenschaften u. s. w. Die große Zahl der Gesellschaften für
wissenschaftliche Zwecke, der öffentlichen Bibliotheken, der naturhistori-
schen, antiquarischen, polytechnischen und ähnlicher Sammlungen, na-
mentlich in der Hauptstadt, bekunden die eifrige Fürsorge sowohl der
Staatsregierung, als des gebildeten Theiles des Publikums für För-
derung geistiger Bildung.
Die Staatsverfassung ist constitutionell-monarchisch. Neben
dem Kaiser und seinem Ministerium besteht ein vom Kaiser er-
nannter Staatsrath, ein Senat und ein gesetzgebender Kör-
per, letzterer auf sechs Jahre gewählt.
In keinem europäischen Staate hat die Kunst die natürliche Ver-
theidigungsfähigkeit des Landes in solchem Grade gesteigert, denn nir-
gendwo sind die Grenzen mit einem so dichten Gürtel von größern tind
kleinern Festungen geschützt, als in Frankreich, und zwar vorzugsweise
in den gegen die germanische Tiefebene geöffneten Gegenden (des Nor-
dens und Nordostens), wo hinter den Grenzsestungeu noch eine Reihe
fester Plätze in zweiter und dritter Linie liegt. Man rechnet 8 Festtingen
ersten Ranges: Paris, Lyon, Straßburg, Metz, Lille, Toulon, Brest,
Cherbourg, 12 zweiten, 23 dritten und 76 vierten Ranges — also im
Ganzen 119.
Eintheilung und Topographie.
Die ältere Eintheilung Frankreichs, welche noch in der Erin-
nerung des Volkes geblieben ist, war nach den Kronlehen und den
gemachten Eroberungen (ohne Corsica) in 34 Provinzen: 1 König-
reich (Navarra), 12 Herzogtümer, 13 Grafschaften und 8 Herr-
schaften. Die constituirende Versammlung (1790) schuf eine neue
Eintheilung nach oro- und hydrographischen Grenzen in 83 Depar-
tements von ziemlich gleichem Umfange, welche später auf 86, im
Jahre 1860 auf 89 vermehrt wurden, und diese Eintheilung bildet
die Grundlage für die Verwaltung.
Jedes Departement zerfällt wieder in (2—7) Arrondissements, jedes
Arrondissement in Cantone, jeder Cantón in eine Anzahl Gemeinden.
I. Nordfrankreich.
1. Die französischen Niederlande oder Flandern, trefflich
angebaut von einer in Ackerbau und Gewerbfleiß hervorragenden, daher