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1. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 304

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
304 Staatsverfassung und Eintheilung Oesterreichs. §. 62. Staatsv erfassung. Das Kaiserthum Oesterreich ist eine im Hause Habsburg-Lothrin- gen in männlicher und weiblicher Linie erbliche Monarchie. - Nach dem Verfassungs-Statut vom 26. Februar 1861 führt die Reichsvertretung den Titel „Reichsrath", bestehend aus dem Herrenhause und dem Hause der Abgeordneten. Die Mitglieder des Herrenhauses haben theils (die Erzherzoge und die Häupter großer Geschlechter) erbliche Sitze, theils sind sie aus Lebenszeit ernannt. Die (343) Abgeordneten werden von den Landtagen aus den Abgeordneten der Kronländer gewählt. Die Uebereinstimmung beider Häuser und die Sanction des Kaisers ist zu allen Gesetzen nothwendig. In Landesangelegenheiten wird jedes Kron- land vom Landtage vertreten, welcher, nebst dem Kirchensürsten jeder Provinz und dem Rector Magnificus der Universität aus ge- wählten Abgeordneten besteht. Das ansführende Organ der Landes- vertretung ist ein gewählter L a n d e s a u s s ch u ß. An der Spitze der politischen Verwaltung der einzelnen Kronländer stehen vom Kaiser ernannte Statthalter. Die größer» Kronländer zer- fallen in Kreise (unter einem Kreispräsidenten) oder Comitate oder Provinzen, diese in Bezirke (unter einem Bezirkshauptmann) und diese in Ortsgemeinden; nur bei Salzburg, Kärnthen, Krain,. Schlesien und der Bukowina fehlt das Mittelglied der Kreiseintheilung, und die Landes- regierung ist zugleich die Kreisbehörde. Eintheilung und Topographie. A. Die zum deutschen Bunde gehörenden Kron- länder. 1. Das Erzherzogthum Oesterreich, das Userland zu beiden Seiten der Donau von Passan bis Preßburg, einst das Passageland der von O. nach W. vordringenden Völker, (Hunnen, Avaren, Magyaren). а. Das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns {3u Mill. E.) findet für die geringere Fruchtbarkeit seines Bodens (kein Weinbau) einen Ersatz in seinen unterirdischen Schätzen. Denn es betreibt seit alter Zeit eine ausgedehnte Eisenindustrie, von deren Mittelpunkte, Steuer an der Enns („dem österreichischen Birmingham"), aus nicht nur die ganze Monarchie, sondern auch fremde Länder mit Messerklingen, Scheeren, Feilen versehen werden. Die befestigte Hauptstadt Linz (27,600 E.), an der Mündung der Traun in die Donau, hat nicht nur eine militärische Bedeutung durch ihre Lage an der Gebirgsöffnung nach dem Traunthale, sondern ist auch der Hauptpunkt zur Vermittelung des Elbe- und Donaugebietes, namentlich seitdem eine Eisenbahn aus dem Salzkammergute das Sudsalz von Gmunden (am See gl. N.) über Linz nach Budweis in Böhmen ausführt. б. Das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns (1 % Mill. E.), verdankt seine industrielle Bedeutung der Haupt- und Residenzstadt
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