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1. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 323

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Religion der russischen Bevölkerung. §. 63. 323 Hunderts in die südlichen Ostseelander eingewandert und haben sich dort (unter der Herrschaft des Ordens der Schwertbrüder und des deutschen Ordens) als der angesehenste Theil der Bevölkerung behauptet, theils sind sie seit dem 16. Jahrhunderte von den russischen Regenten, besonders aber seit Peter dem Großen, für alle Geschäfte des politischen ^ und bürgerlichen Lebens herangezogen und vorzugsweise in den Hauptstädten angesiedelt worden. 6. Die Juden (Iv, Mill.) im westlichen Rußland, besonders in Polen (V- Mill.) sind mit Kleinhandel, Schenkwirthschaft und als sog. Faktoren (d. h. Unterhändler, Lohnbediente, Mäkler) beschäftigt. e. Die Gruppe der Caucasusvölker (über 2 Mill.) s. S. 102. B. Zum tschudisch-ugrischen Stamme gehören die Finnen (3 Mill.), d. h. Anwohner der Moräste, zu denen auch die Esthen gerechnet werden; sie bilden die Hauptbevölkerung in dem von ihnen benannten Großfürstenthum und die ländliche Population der benach- barten Districte. Ein nördlicher Zweig derselben sind die nomadisiren- den Lappen. Auch am Ural und dem Wolgastrome finden sich ugrische Stämme und wie im äußersten N.-W. des Reiches (die Finnen), so auch im äußersten N.-O. (die Samojeden in Ostsibirien). C. Mit der Benennung Tataren (2 Mill.) bezeichnet man in Rußland die Mohamedaner in dem ehemaligen Reiche Kasan und dem Kbanat Krim und die Nomadenstämme zwischen dem schwarzen und caspischen Meere. 6. Religion. Wie in der Abstammung der Bevölkerung, so^zeigt sich noch mehr in ihrer Religion bei einer großen Mannichfaltigkeit die entschiedenste Gleichförmigkeit, indem einerseits fast alle wichtigeren Religionssysteme in dem colossalen Reiche vertreten sind: griechische, katholische (5 Mill., meist in Polen), protestantische (2 Mill. in den ehemals schwedischen Provinzen) und armenische Christen, Juden (Iv, Mill.), Mohamedaner (23/, Mill., namentlich die caucasischen und tatarischen Stämme), Heiden (Buddhisten und Schamanen), andrerseits aber die griechische oder Staatskirche so vorherrschend ist, daß ihr allein 54 Mill. (V, der gesammten Bevölkerung) angehören und sie noch mehr alle übrigen Re- ligionsbekenntnisse in den Hintergrund stellt, als der herrschende Stamm der Russen die übrigen Stämme. Gesetzliche Bestimmungen tragen wesentlich dazu bei, dieses Uebergewicht der Staatskirche, deren Ober- haupt der Czar selbst ist, fortwährend zu steigern; namentlich ist den Bekennern fremder Culte aufs Strengste untersagt, Proselyten zu machen. Unter dem Czar besteht ein „dirigirender Synod", zusammengesetzt aus den ersten geistlichen Würdeträgern und dem kaiserlichen „Oberprocureur", zur Ver- waltung der kirchlichen Angelegenheiten. Der Clerus der Staatskirche zerfällt in zwei Klassen: (unverheirathete) Ord en s g eistli ch e, aus denen allein die höheren Würdeträger genommen werden, und (verehelichte) Weltpriester. 21 *
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