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1. Theil 4 - S. 191

1880 - Stuttgart : Heitz
Polnische Verschwörung. 191 welche in Köthen Versammlungen hielten, bei welchen im Namen der Vernunft gegen die sogenannte Verfinsterung und Verdummung lebhaft geeifert wurde. Nach diesem Beispiel traten aller Orten solche Vereine zusammen, und zwar meistens aus den Kreisen solcher, welche nicht die geringste Vorbildung und daher nicht den geringsten Beruf hatten, in geistlichen Dingen das Wort zu führen, und welche zum Theil auch durch ganz andere als religiöse Beweggründe dazu getrieben wurden. Auch hier schloß sich die politische Opposition an die kirchliche an, und benutzte dieselbe für ihre Zwecke. Den Lichtfreunden gelang es, ganze Städte mit ihren Magistralen und Stadtverordneten in den Kreis der religiösen Bewegung hineinzuziehen, und die Regierung wurde genöthigt, diesem Treiben einen kräftigen Widerstand entgegen zu setzen, was freilich die weit verbreitete Mißstimmung und die Vorwürfe über Beschränkung der Gewissensfreiheit nur vermehrte. Eine im Jahre 1845 in Berlin gehaltene Generalsynode der evangelischen Kirche vermochte unter diesen Umständen keine gedeihlichen Früchte zu bringen. Dagegen bildeten sich um einzelne, wegen ihrer unkirchlichen Lehren entlassene Geistliche sogenannte freie Gemeinden, welche, eben so wie die christ-katholischen, bald zu gefährlichen Herden demokratischer Wühlereien wurden, ohne daß eine Menge von Bürgern, welche sich diesem Treiben anschlossen, davon eine Ahnung hatten. Die politische Bewegung, welche in Preußen auf allen Seiten losgebrochen war, erregte bereits damals die Hoffnungen der süddeutschen Radicalen, und im Mai 1845 trafen zwei vielgenannte badensche Agitatoren, Jtzstein und Hecker, *tt Berlin ein, um sich von da nach Königsberg zu begeben und mit den dortigen Volksführern Verabredungen wegen gemeinsamen Handelns zu treffen. Die preußische Regierung, welcher diese Absicht nicht unbekannt geblieben war, wies die beiden Männer aus Berlin aus, worüber damals in Preußen und in ganz Deutschland die heftigste Aufregung entstand. In öffentlichen Huldigungsschreiben wurden die beiden „als der Stolz des deutschen Vaterlandes" erklärt; die Folgezeit aber hat gelehrt, daß die preußische Regierung Recht hatte, als sie dieselben für republikanische Wühler hielt und demgemäß behandelte. Die Aufregung, welche sich zu jener Zeit in Preußen kund gab, wurde auch in andern Staaten, besonders in Sachsen läut, wo bei der Anwesenheit des Prinzen Johann behufs einer Truppenmusterung in Leipzig heftige Unruhen unter der Leitung des Schrift-
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