Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Theil 4 - S. 252

1880 - Stuttgart : Heitz
252 Neueste Geschichte. 3. Periode. Orientalischer Krieg. Der Charakter des Unterhändlers, sowie die Art und Weise seines Auftretens bewiesen, daß Rußland es auf einen Hauptschlag abgesehen hatte. Der Fürst, ein Moskowite vom Wirbel bis zur Zehe, reiste in den ersten Tagen des Februar von Odessa ab, nachdem er über ein dort zusammengezogenes Armeecorps und später über die bei Sebastopol vereinte Flotte des schwarzen Meeres Revue abgehalten hatte, und langte am 28. Februar in Constantinopel an, von der gesammten griechischen Bevölkerung mit Jubel empfangen. Unter den niedern Classen hatte sich das Gerücht verbreitet, der Fürst werde mit den Griechen von Constantinopel das nächste Osterfest in der St. Sophienkirche feiern, und auch unter der übrigen Bevölkerung herrschte eine zum Theil durch alte Prophezeiungen geweckte Aufregung, welche der türkischen Regierung nicht gleichgültig bleiben konnte, um so weniger, als das Benehmen Menschikows darauf angelegt schien, Conflicte herbeizuführen. Nachdem er dem Großwesir den gewöhnlichen Besuch gemacht, weigerte er sich, dieselbe Höflichkeit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fnad Effendi, der, der Etikette gemäß, jetzt an der Reihe gewesen wäre, zu erweisen, unter dem Vorwande, daß Rußland besondere Beschwerdegründe gegen diesen Minister habe. Das Abtreten desselben war der erste Beweis von Nachgiebigkeit Seitens der Pforte. Inzwischen war einer der russischen Beschwerdepunkte — Montenegro betreffend — bereits durch die Dazwischenknnft des Grafen Leiningen erledigt worden und blieb also nur die Frage wegen der „heiligen Stätten" übrig. Die „heiligen Stätten" sind Kirchen, die an den Orten, wo die wichtigsten Ereignisse aus dem Leben Christi ihren Schauplatz fanden, erbaut wurden und der Streit um dieselben berührt weniger die Türken, als die beiden rivalisirenden Zweige der katholischen Kirche, die römische und die griechische, von welchen erstere sich des französischen, letztere sich des russischen Schutzes erfreute. Die französischen Ansprüche' datiren von einer zwischen Franz I. und Snleiman dem Prächtigen abgeschlossenen Convention von 1640, welche die Rückgabe der heiligen Stätten an die Franzosen anordnete; die griechischen beruhen auf Documenten von zweifelhafter Echtheit. Welche Orte speciell jeder Kirche gehören, ist leider nirgends gesagt und es entstanden daher über die Einzelheiten des Besitzstandes fortwährend Streitigkeiten, namentlich seit
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer