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1. Theil 4 - S. 253

1880 - Stuttgart : Heitz
Menschikow. 253 dem Brande der heiligen Grabkirche (1808), welche die Griechen auf eigene Kosten ausbesserten. Frankreich, dessen neue Regierung eine Hauptstütze in der katholischen Geistlichkeit fand und sich ihr dankbar erweisen wollte, reclamirte im Jahre 1851 acht heilige Orte für die römisch-katholische Kirche und setzte seine Forderung durch; aber erschreckt durch das Mißvergnügen, welches man in Petersburg darüber zu erkennen gab, ertheilte die Pforte auch der griechischen Kirche einen Firman, wodurch die den Römisch-Katholischen gemachten Concessionen wieder beschränkt wurden. Auch wurden die Rechtsansprüche der Griechen auf das heilige Grab ausdrücklich anerkannt. Aber auch diese Concession nahm die Pforte wieder zurück, indem sie den Firman in Jerusalem nicht öffentlich verlesen ließ, wodurch er erst volle Rechtskraft erlangt haben würde. Dies geschah vielmehr erst Ende 1852 aus Andringen Rußlands; aber es blieben außerdem immer noch Differenzpunkte, wie z. B. über den Besitz der Schlüssel zum heiligen Grabe, übrig, und die Schlichtung derselben zu erlangen, war der angebliche Zweck der Menschi-kowschen Mission, deren eigentliche Bedeutung aber darin lag, daß Rußland eine Katastrophe herbeiführen wollte, um den „kranken Mann", wie Kaiser Nikolaus in seiner Unterhaltung mit dem englischen Gesandten in Petersburg die Türkenherrschaft bezeichnet hatte, beerben zu können. Der Gesandte wollte anfangs wegen der heiligen Stätten nur mit der Pforte, ohne Zuziehung Frankreichs, verhandeln, trotzdem dieses vorzüglich dabei betheiligt war; doch drang er mit diesem Ansinnen nicht durch und in Folge der gemeinschaftlichen Verhandlungen erhielten die Vergünstigungen, welche der Sultan den beiden rivalisirenden Kirchen gewährt hatte, eine neue Erläuterung, welche den Griechen Bürgschaft gegen alle Uebergriffe der Lateiner gab und diesen zugleich alle Rechte ließ, welche ihnen verliehen worden. Diese Erläuterung, in Gestalt eines Firmans ertheilt, ließ daher die den Franzosen durch Capitulatiouen ertheilten Rechte unverletzt, indeß hatte Frankreich bei der ersten Nachricht von der Sendung des Fürsten Menschikow seine Mittelmeerflotte nach den griechischen Gewässern geschickt und England eingeladen, sich dieser Demonstration anzuschließen. Aber England, welches in der Frage der heiligen Stätten lediglich einen Streit zwischen der russischen und französischen Regierung sah, bei dem es sich bloß um die Rechte der beiden rivalisirenden Kirchen handelte, nicht um die
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