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1. Theil 4 - S. 269

1880 - Stuttgart : Heitz
Kongreß zu Paris. 269 Der Congreß ward am 25. Februar 1856 im Hotel des Ministeriums des Aeüßern eröffnet und durch Vorschlag des Grafen Buol dem Grafen Walewski das Präsidium übertragen. Um die Verhandlungen abzukürzen, wurde das Wiener Protokoll vom 1. Februar als Inbegriff der Friedenspräliminarien anerkannt, worauf man sich darüber verständigte, daß ein Waffenstillstand zu Land und zu Wasser einträte, welcher mit dem 31. März aufhören sollte, wenn bis dahin der Friede nicht Zu Stande gekommen wäre; doch sollte der Blockadezustand dadurch nicht unterbrochen werden.' Diese Form des Waffenstillstandes war eine indirecte Warnung für Rußland, welche indeß kaum nöthig war. Der neue Czar, Alexander Ii., wollte den Frieden, welcher, da Frankreich ihn ebenso lebhaft wünschte, weil es alles erreicht hatte, was es durch den Krieg erreichen konnte, und England sich, wenn auch widerwillig, der Pression seines Alliirten 'fügen mußte, rasch zu Stande kam. Derselbe ward am 30. März um 1 Uhr Nachmittags unterzeichnet. Die hauptsächlichsten Bestimmungen waren: 1) die Neutralisation des schwarzen Meeres, welches künftig von keinem Kriegsfahrzeug irgend einer Nation befahren und an dessen Küsten kein Marine-Militär-Arsenal errichtet werden soll; 2) die Freiheit der Donauschifffahrt, zu deren Sicherstellung Rußland einen Theil Bessarabiens opfern mußte, so daß es aushörte, ein Donauufer-Staat zu sein, während eine europäische Commission zur definitiven Regelung der Donauschiffsahrts-Verhältnisse eingesetzt werden sollte; 3) die Beseitigung des russischen Protectorats über die Donau-fürstenthümer, welche fortfahren sollten, unter Suzerainetät der Pforte und unter Garantie der contrahirenden Mächte die Privilegien und Immunitäten, in deren Besitz sie sich befinden, zu genießen, 4) Ausnahme der Türkei in das System des europäischen Völkerrechts, so daß fortan jeder Angriff auf die Unabhängigkeit und die Territorialität des ottomanischen Reichs als eine Frage dev allgemeinen Interesses betrachtet werden soll. — Andere Bestimmungen bezogen sich auf wechselseitige Rückgabe der gemachten Eroberungen, Feststellung der Grenzen und die künftige Organisation der Donausürstenthümer; der Frage dagegen, welche den angeblichen Entstehungsgrund des verheerenden und opferreichen Krieges gegeben hatte, ward im Frieden zwar gedacht, aber nur m so fern, als die contrahirenden Mächte sich auf Mittheilung des
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