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1. Theil 4 - S. 443

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 443 geordnetenhaus, an baä Ministerium. Nach dem Erlaß der Maigesetze hatten die Bischöfe die Erklärung abgegeben: „sie seien nicht im Stande, zum Vollzug dieser Gesetze mitzuwirken." Offener Widerstand gegen die Regierung und die staatlichen Gesetze war damit angekündigt. Die Folgen dieses Verfahrens traten nun unaufhaltsam ein und führten sehr beklagenswerthe Zustände herbei. Erst einzelne Gemeinden, dann in steigender Zahl, blieben ohne Seelsorge, weil die kirchlichen Oberen sich weigerten, die bei Besetzung eines Pfarramtes gesetzlich erforderliche Anzeige an die Staatsbehörden zu machen; Priesterseminare und andre klerikale Anstalten mußten geschlossen werden; in bischöflichen Residenzen schallten die Hammerschläge des Anctionators, denn die Gerichte sahen sich bei der Unnachgiebigkeit des Widerstandes gezwungen, Geldstrafen und Pfändungen über hochangefehene Würdenträger der katholischen Kirche zu verhängen, Bischöfe und Erzbischöfe in's Gefängniß zu weisen, und sie ihres Amtes zu entsetzen. Einige dieser Würdenträger den Entschluß ihrer Entweichung verheimlichend, entfernten sich aus ihren Residenzen, oder sie entzogen sich eigenmächtig der bereits über sie verhängten Hast und mußten steckbrieflich verfolgt werden. Immer und überall, bei Freund und Feind, wird das Gefühl zu schmerzlicher Theilnahme erregt, wenn das Gesetz in seiner vollen, schroffen Macht hervortreten muß, und auch bei diesen Vorfällen fehlte solche Theilnahme nicht; für die Empfindung der Katholiken wurde die Strenge des Gesetzes, ohne Prüfung der Ursachen, zu einer diocletiauischen Verfolgung und zum Märtyrerthum. Vom Papste erhielten diese Bischöfe wegen ihres unerschütterlichen Muthes und wegen des von ihnen gegebenen leuchtenden Vorbildes eifrige Belobung und Anerkennung; der Erzbischof von Posen und Gnesen, Graf Ledochowsky, einer der heftigsten Vorkämpfer der Hierarchie, wurde während seiner zweijährigen Einsperrung von Pins Ix. zum Kardinal und Primas der polnischen Kirchenprovinz ernannt. Es schien unmöglich, einerseits: die Unbengsamkeit der Gesetze ohne Ansehen der Person schärfer aufrecht zu erhalten, andrerseits: die gegnerische Stellung gegen die preußische Regierung rücksichtsloser auszudrücken. Pius Ix. selbst hatte vom Beginn des traurigen Streites ab nicht weiter für erforderlich gehalten, in feinen Aeußerungen die Grenze des Maßvollen zu beachten. Der preußische Geschäftsträger am päpstlichen. Hofe wurde auf unbestimmte Zeit abberufen
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