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1. Theil 4 - S. 449

1880 - Stuttgart : Heitz
Der Kulturkampf in Deutschland, der Schweiz und Italien. 449 wiesenen Civilliste und verblieb in der Haltung eines Gefangenen im Vatican. Aber dieses Widerstreben war machtlos und blieb ohne Erfolg. Die gegenseitigen Stellungen des Papstes und der italienischen Regierung wurden also nicht allein durch die schwebenden Streitfragen des Culturkampfes, sondern mehr noch durch die angedeuteten politischen Verhältnisse bedingt. Wir haben gesehen, wie wenig Pius Ix. es vermied, durch rücksichtslose Aeußerungen bedenkliche Situationen zu verschlimmern. Andrerseits war das Papstthum selbst und die römische Priesterschaft wohl in keinem Lande so heftigen Angriffen und so verbitterter Anfeindung ausgesetzt, wie dies in Italien, nicht allein in Vereinen, Versammlungen und der Presse, sondern auch im Parlamente geschehen ist. Und doch lebt in Italien eine so tiefe Devotion gegen den Cultus, eine so hingebende Ehrerbietung gegen die Priesterschaft fort, als ob hier niemals der Gedanke an eine Auflehnung aufgetaucht sein könnte. Unleugbar wird es als ein Vorzug gefühlt, daß Italien der Sitz des Papstthumes ist, daß von diesem Boden der römischen Weltherrschaft aus noch heut eine Herrschaft über den Erdkreis ausgeht. Unter den 64 Cardinälen, welche das letzte Conclave abhielten, befanden sich 36 Italiener; die übrige Zahl vertheilte sich auf die anderen Nationen; das deutsche Volk war durch 1 Cardinal vertreten. Von solchen Standpuncten aus wird es erklärlich, daß die italienische Regierung den Culturkampf mit einiger Zurückhaltung und Nachgiebigkeit führte. Entschiedene Maßregeln fehlten deshalb nicht. Die Aufhebung der Klöster erfolgte auch in der römischen Provinz; in Rom selbst gab es 47 Ordens generale, von denen die meisten ihren beständigen Sitz dort hatten und liegendes Eigenthum besaßen. Geistliche Seminare, welche den Gesetzen sich nicht fügen wollten, wurden geschlossen; die vom Papste beharrlich verschmähte Civilliste ist vom Staate wieder zurückgezogen worden. Papst Leo Xiii. hat sich Italien gegenüber so nachgiebig gezeigt, als es ihm überhaupt möglich war. Den italienischen Bischöfen hat er gestattet, den gesetzlichen Anforderungen ohne Beanstandung zu genügen, um in den Besitz der weltlichen Einkünfte ihres Bisthums zu gelangen. In dem Protest, welchen er „seiner Pflicht gemäß" gegen die Wegnahme der weltlichen Herrschaft erneuerte, vermied er die schroffen Ausdrücke seines Vorgängers. Sein Bemühen scheint darauf gerichtet, die Herstellung des Friedens mit der italienischen Regierung seinerseits nicht zu erschweren. Weltgeschichte für Töchter. Iv. 16. Aufl. 29
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