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1. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 213

1836 - Leipzig : Schumann
213 Iii. Kultur - Geographie. und seiner Familie hat der Wilde kein Eigenthum; wenn Jagden in Gemeinschaft unternommen werden, wird die Beute derselben getheilt. Der Stamm zieht, wohin die Hoffnung auf ergiebige Jagd ihn lockt. Solcher Völker giebt es in Nord- und Süd-Ame- rika, in Afrika, im nördlichen Asien und Australien. §. 910. Der Mensch im barbarischen Zustande treibt schon etwas Ackerbau oder ist Hirt, lebt vorzugsweise von Milch und Fleisch, das ihm seine Heerden geben, kennt den Gebrauch der Metalle und manche mechanische Künste. Es sind, was beim Wil- den fehlt, Regierungsformen und Religion, wenn auch sehr roh, vorhanden, niemals aber eine Schriftsprache. Die Mehrzahl der Bewohner in Sibirien, der Mongolei und Arabien gehören hierher; sie sind Nomaden und leben unter Zelten. Die barbari- schen Völker in den fruchtbaren Gegenden Afrika's und Asiens, so- dann die Polynesier sind keine Hirten und Nomaden, sondern ha- den feste Wohnsitze, weil die reiche Pflanzenwelt sie hinlänglich, und fast ohne ihr Zuthun, mit Nahrung versieht. 8. 911. Völker, die in halbcivilisirtem Zustande leben, verstehen sich auf den Ackerbau und die meisten mechanischen Künste, haben Gesetz- und Religionsbücher, und sind in den Wissenschaften ziemlich vorgerückt. Allein, gleich den wilden und barbarischen Menschen, behandeln sie ihre Weiber als Sclaven oder Geschöpfe untergeordneter Natur, und erwerben dieselben meist aus dem Wege des Kaufes, oder des Tausches, z. B. gegen Vieh. Der auswärtige Handel ist selten von bedeutender Wichtigkeit, das ge- sellschaftliche Leben und der Verkehr bei den meisten jedoch sehr formenreich. Mehr oder weniger gehören hierher China, Japan, das südliche Asien, Persien, die Türkei und das nördliche Afrika. §. 912. Civilisirte Völker sind solche, wo die Weiber als Gefährtinnen des Mannes, nicht als dessen Sclavinnen behandelt werden und wo beide Geschlechter rechtlich einander gleich gestellt sind. Künste und Wissenschaften sind bekannt, namentlich die Buchdrucker- kunst, die einem Volke erst Anspruch auf den Rang eines civilisirten giebt: die höheren Stände sind in Hinsicht der Kultur vom gemeinen Volke durch eine weite Kluft geschieden. In Rußland stehen vier Fünftheile der Volksmasse dem barbarischen Zustande oder doch wenig- stens dem halbcivilisirten näher, als dem civilisirten. §. 913. Hochgebildete oder aufgeklärte Völker sind solche, unter denen Wissenschaften und Künste auf einer hohen Stufe stehen, nicht Privilegium einzelner Klassen, sondern Gemein- gut des Volks und in dessen Leben übergegangen sind. Der Acker- bau wird rationell betrieben, das Vieh veredelt, Fabriken und Manufakturen sind in großer Ausdehnung vorhanden, es werden Maschinen angewandt, die Arbeit wird getheilt, und der Handel nach allen Gegenden hin betrieben. Die politischen Einrichtungen zeigen ein Streben zum^ Fortschreiten und zur Sicherstellung der Staatsbürger gegen Willkür. Hierher gehört ein großer Theil der euro- päischen, Staaten; mit Ausnahme Rußlands und der östlichen Halb- insel, sodann die vereinigten Staaten von Nord-Amerika und Kanada.
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