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1. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 254

1836 - Leipzig : Schumann
254 Allgemeine Erdkunde. Menschenleben wird kein Gewicht gelegt, und Kindermord ist zum Beispiel in China keineswegs verboten. ' 8- 1061. Der Mohammedaner sieht auf jeden Andersden- kenden mit Verachtung herab, und hält Alles, was bei andern Völ- kern besteht, für schlecht, Wissenschaft und Kunst für überflüssig oder gefährlich. . An Wißbegierde oder Verbesserung seines Zustandes denkt er nicht, denn Bigotterie und Selbstgefälligkeit füllen ihn ganz aus, und Wohlwollen gegen Andere ist ihm ein unbekanntes Gefühl. Ueberdies glaubt er, daß nichts dasjenige von ihm ab- wenden könne, einerlei ob Gutes oder Böses, was ihm einmal vom Schicksale zugedacht sei, und deshalb ist er gegen Ungemach und Gefahr, z. B. in der Schlacht und bei ansteckenden Krankhei- ten, durchaus gleichgültig. §. 1062. Das Christenthum dagegen macht seinen Be- kenner» einen Geist des Wohlwollens gegen Alle zur Pflicht, sie mögen einem Volke oder einer Religion angehören, welcher sie wollen ; es verbietet, Andern Böses zuzufügen, und befiehlt, für den Nothleidenden zu sorgen. Nur in christlichen Ländern finden wir Armenanstalten und Hospitäler. Der Hindu, welcher Ratten, Mäuse und anderes Ungeziefer zur Ehre seiner Götter füt- tert, der kein Thier tödtet, kann mit kaltem Blute einen Paria vor Hunger sterben sehen, er wird ihm nicht eine Hand voll Reis reichen, und hätte er auch über reichlich gefüllte Speicher zu ge- bieten. h) Behandlung der Weiber. §. 1063. Die Mohammedaner, bei denen Vielweibe- rei herrscht, betrachten das Weib als ein Wesen ohne Seele, das nur da ist, um Sklavin des Mannes zu sein, ihm Kinder zu ge- bären und zur Befriedigung seiner Lüste zu dienen, und beim Hei- den steht es im Allgemeinen nicht höher als das Vieh, wird auch nicht viel besser behandelt. In China sieht man überall Frauen den Pflug ziehen und die schwersten Arbeiten verrichten. Iw halb- civilisirten Gegenden werden häufig die Weiber, welche nicht arbeiten können, verkauft und von Brüdern und Vätern stets als Sklavinnen behandelt; sie lernen übrigens, namentlich in Afrika, singen, tanzen und Zeug weben; um ihre geistige Ausbildung be- kümmert sich Niemand. §. 1064. Nur das Christenthum, welches keine Viel- weiberei gestattet, stellt die Weiber den Männern gleich; daher finden wir gebildete Frauen nur in christlichen Ländern. Ihre Lage und Behandlung ist jedoch nicht überall dieselbe; bei uns in Deutschland müssen in den meisten Gegenden die Weiber schwere Arbeiten im Hause und auf dem Felde verrichten, was in England und Nord-Amerika unerhört ist, auch in Schottland selten oder gar nicht vorkommt. In den slavischen Ländern, z. B. in Rußland, werden die Weiber der niedern Stände immer brutaler behandelt, als anderswo. Bei den germanischen und einigen romanischen Völkern, z. B. den Franzosen, wird auch für die geistige Ausbil- dung der Weiber der mittleren und höheren Stände gesorgt, am
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