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1. Cursus 1 - S. 136

1806 - Weimar : Verl. des Geograph. Inst.
136 v Europa. mais eine Zeitlang diese drei Lander dem römischen Kaiser unterworfen waren. Seitdem aber Frankreich und Italien davon getrennt worden sind, kann nur noch der Kurfürst von Mainz (Uschaffenburg) als Erzkanzler sein Amt verwalten, und dieses ist sebr wichtig, sowohl beim Reichstage und bei den Reichsgerichten, als auch der der Kaiserwahl. Er ist deswegen der erste Fürst des ganzen Reichs. Am Krönungstage bestanden die Dienste der geistlichen Kurfürsten hauptsächlich darin, daß sie den Kaiser selbst salbten und krönten, und bei der feierlichen Mahlzeit das Gebet verrichteten. Der König von Böhmen, als Erz schenk, überreicht dem Kaiser ei- nen Becher mit Wein und Wasser; der Kurfürst von der Pfalz (jetzt König von Baiern , als Erztruchseß (Vor- schneider) fetzt ein Stück von einem gebra.enen Ochsen auf die kaiserliche Tafel; der Kurfürst von Sachsen, als Erz- marsch all, (Aufseher des Stalles) prasennrt dem Kaiser ein Gemäß mit Hafer; der Kurfürst von Bran- denburg, als Erzkammerer (Kammerherr), bringt dem Kaiser ein Waschbecken mit Kanne und Handtuch; der Kurfü st von Brau "schweig, als Erzschatzmei- ster, wir't Denkmünzen unter das Volk, und der Kö- nig von Wirtemberg ist Erzpanner. Die übrigen drei Kurfürsten haben keine Erzamter. Diese Dienste der weltlichen Kurfürsten geschehen zum Theil auf offe- ner'straße, und der Kaiser sieht vom Balkon zu. Die Stelle der Kurfürsten wird aber dabei von andern ver- treten, welche Erb beamte heißen, und deren jeder Kurfürst einen Eigenen hat. Zuweilen wird auch dem Kaiser noch bei seinen Lebzeiten ein Nachfolger ernannt. Dieter wird eben so, wie der Kaiser, gewählt und gekrönt; führt aber, so lange der Kaiser noch lebt, den Titel eines römi- » G -
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