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1. Cursus 2 - S. 272

1809 - Weimar : Verl. des Geograph. Inst.
272 Europa. Kirche zugethan, die hier, so wie auch die Römisch- Katholische beinahe ganz gleiche Rechte und öffent- lichen Gottesdienst haben; auch werden andere Sekten und Juden mit freier Religionsübung geduldet. — Künste und Wissenschaften stehen hier in schönster Blüte; es fehlt auch nicht an den trefflichsten Insti- tuten dazu, an gelehrten und anderen Bildungsanstal- Len; auch ist das Erziehungswesen in den meisten Thei- len gut eingerichtet. Eintheilung. Der Preußische Staat zerfallt nach seinem jetzigen Bestände in zwei Haupttheile, näm- lich in die vormaligen Teutschen Länder und in das eigentliche Königreich Preussen. I. Die Teutschen Preußischen Lander- oder die Theile von Teutsch land, die jetzt von dem Teutschen Reiche getrennt sind, und noch zum Preus- sischen Staate gehören (— 1761 Q. M. mit nahe an Z^- Mill. Ernw.) sind: Die Mark Brandenburg, ein Theil vom Herzogthum Magdeburg, das Her- zogthum Pommern und Schlesien. 1. Die Mark Brandenburg. (Sch. Atl. Taf. Xi? Hd. Atl. Taf. Xix.) Die Mark (Markgrafschaft) Brandenburg (564 Q. M. mit 1,019,247 E.) liegt nordwärts vom Kurfürstenthume Sachsen, und hat den Niedersachsischen Kreis im Westen, und Preußen im Osten; von der Ost- see wird es durch Pommern getrennt. Das Land ist eben, und hat nur Hügel, keine beträchtlichen Berge.
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