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1. Abt. 2 - S. 617

1830 - Hannover : Hahn
Einleitung. 617 chen, Serbier oder Raitzen, Zigeuner und Juden. Außer letzteren beiden sind die E. theils Römische Katholiken, theils P rotestanten (Lutheraner u. Reformirte) ; auch die Zahl der Grie- chen, Armenier und Unitarier oder Socinianer ist nicht ge- ring. In Hinsicht der Bildung stehen die E. den Ungarn ziemlich gleich, vielleicht noch höher. Eine Universität giebt es nicht, wohl aber zahlreiche Gymnasien, besonders unter den Deutschen, unter denen über- haupt am meisten wissenschaftliche Cultur Statt findet. Bemerkens- werth ist der zum Theil unter dem Volke verbreitete Gebrauch der La- teinischen Sprache. Siebenbürgen wurde wie Ungarn von Madjaren besetzt (die Herkunft der Szekler, die Ungarisch reden, ist nicht ganz gewiß) und gehörte auch als Provinz unter eigenen Woiwoden zu diesem Lande. Im X. Jahrh. wanderten Deutsche Colonisten ein; König Geisa rief im Xu. Jahrh. Niederländer ins Land; später folg- ten wieder Oberdeutsche. Allen sicherte der goldne Freiheitsbrief des Königs Andreas (1224) wichtige Rechte. Sie brachten die erste Cultur ins Land und gründeten die Städte, daher so viele Deutsche Städtenamen; sie waren es besonders, die sich im Xvi. Jahrh. der Reformation zuwendeten; Deutsche Sprache und Sitten haben sie bei- behalten. An den Kriegen mit den Türken nahm auch Siebenbürgen Theil. Bei dem 1526 entstandenen Kampfe um die Ungarische Krone riß sich der Woiwode Johann von Zapolya ganz von Ungarn los, u. erst 1687 konnte Kaiser Leopold I. dieses Land wieder unter seine Herrschaft bringen. Die Verfassung ist hier wie in Ungarn. Reichsstände, größtentheils aus dem Adel gewählt, beschränken die Macht des Regenten. Die höchste Behörde ist die Sieben bürgische Hofkanzlei in Wien; im Lande selbst ein Gubernium, beide zugleich die ersten verwaltenden und richterlichen Behörden und unter denselben die Obergerichte, Comitate und Stühle der drei Hauptnationen, nach denen Siebenbürgen eingetheilt ist: der Ungarn, Sachsen und Sz ekler, die sehr verschiedene Rechte und Verfassung haben. Die Kaiserin Maria Theresia erhob das Land 1765 zu einem Großfürstenthume, von dem ein Theil zur Militairgränze gehört, die aber hier nicht so getrennt von der Provinz ist, als in den ande- ren Ungarischen Ländern. I. Das Land der Ungarn mit ll Comitaten und 2distrikten, welche die größere Nw. Hälfte des Landes umfassen.- Rlausenburg am Szamos, 18,000 E. Sitz del Guberniums. Akademisches Lyceum, reformirtes und unitarisches Collegium, kathol. Gymnasium, kathol. geistl. Seminar. Tuch- weberei, Fayencefabrik. Citadelle und Bergschloß. — Rarlsburg oder Iveisienburg am Maros (marvsch), 6000 E. Festung. Sitz eines kathol. Bischofs. Kathol. Gymnasium, Sternwarte, Bibliothek. Schöner Dom in der Festung mit den Gräbern der Familie Hunyad und Rakoczy's. Prächtiges Thor mit Karl's Vl. Bildsäule. Pulvermühlen. — Zalarhna, Groß Schlarren, Oberbergamt. Wichtige Gold- und Silberbergwerke.— Samos Ujvar oder Armenierstadk am Samos, 3200 E. Großes Zucht- haus. Lederfabriken.— Ll. Schlarren, Goldenmarkr, Hauptort der Wla- Volger's Handb. d. Geograph. 2te Aust. 40
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