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1. Abt. 2 - S. 842

1830 - Hannover : Hahn
842 Nordamerika. werden als die Gründer der neuen Freiheit gepriesen. Die Niederlas- sungen dehnten sich nun immer weiter nach W. aus (durch einen Ver- trag mit Spanien schon 1795 bis zum Mississippi); die Zahl der Pro- vinzen mehrte sich; im Jahre 1803 wurde ganz Louisiana ange- kauft, Florida 1820 von Spanien abgetreten und schon 1805 die Granze bis zum Stillen Meere ausgedehnt. Jetzt besteht das Ganze aus 24 Staaten und verschiedenen Gebieten, welche letztere erst, wenn sie 60,000 E. haben, als Staaten in den Verein treten. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika bilden einen Staatenbund, der sich 1789, 3. März seine jetzige Verfassung gab. Jeder Staat für sich ist völlig unabhängig, hat eine demokratische Verfas- sung, die in allen sich ziemlich gleich ist, ein Ober- und Unter- haus, aber ohne allen Adel, und an der Spitze einen Gouverneur, der jedoch nur auf bestimmte Zeit gewählt wird. Alle Staaten aber sind durch den General Congreß vereinigt, der die Gesammtheit aller repräsentirt. Er besteht ebenfalls aus zwei Häusern, dem Se- nate, zum welchen: jeder Staat 2 Abgeordnete sendet, und dem Hause der Repräsentanten, zu denen von 50,000 E. ein Mitglied ge- wählt wird. An der Spitze steht ein vom Senate auf 4 Jahre ge- wählter Präsident mit 25,000 Dollars Gehalt. Die Beschlüsse detz Congresses, welcher Auflagen und Anleihen macht, Verträge mit frem- den Staaten schließt, Krieg erklärt, Münzen prägt, das Heer anwirbt, die Seemacht ordnet, allgemeine Gesetze giebt und den noch unbebaue- ten Boden der westlichen Gebiete verkauft, die Gouverneurs der Gebiete ernennt und letztere zu Staaten erhebt, bedürfen der Bestätigung des Präsidenten, jedoch sind sie, wenn diese verweigert wird und bei einer zweiten Abstimmung zwei Drittheile der Mitglieder jedes Hauses sie billigen, auch ohne diese Staatsgesetz. Der Präsident besitzt die voll- ziehende Gewalt, versammelt den Congreß, ist Oberfeldherr, er- nennt die Gesandten, Staatsbeamten rc. Unter ihn: stehen 4 Staats - secretairs (Minister) und ein Vicepräsident. Der jetzige Prä- sident (4.März 1829 bis 1833) ist Andreas I a ck so n (dschecksen); sein Vorgänger (1825bis 1829) war John Adams. Es giebt einen obersten Gerichtshof; unter demselben stehen 7 Kreis- und 24 Distriktsgerichte, die zu bestimmten Zeiten in den Hauptörtern ihrer Sprengel Sitzungen halten. Die Staatseinnahme betrug 1829 — 40 Will. Rthlr., die Ausgabe nur 35mill., daher mindert sich die 1817 bis auf l54mill. Rthlr. gestiegene Staatsschuld sehr schnell und betrug 1. Januar 1830 — 64^ Mill. Rthlr. Das stehende Heer zählt nur 5500 Mann, aber jeder Bürger ist vom 16 bis 45 Jahre zu den Waffenübungen verpflichtet und so hatte schon 1824 der Staat eine Miliz von 1,053,000 Mann. Die Seemacht wächst mit jedem Jahre und bestand 1827 aus 29 Linienschiffen und Fregatten. Außer den 24 Staaten, welche in Grafschaften und Gemeinden zer- fallen, und den Staatsgebieten (Territory) giebt es noch einen besonderen Distrikt, Colllmbia genannt, welcher seit 1791 unter unmittelbarer Verwaltung des Congresses steht und die Hauptstadt des ganzen Staatenbundes enthält.
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