1830 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Volger, Wilhelm Friedrich
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schulanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Nordamerika.
werden als die Gründer der neuen Freiheit gepriesen. Die Niederlas-
sungen dehnten sich nun immer weiter nach W. aus (durch einen Ver-
trag mit Spanien schon 1795 bis zum Mississippi); die Zahl der Pro-
vinzen mehrte sich; im Jahre 1803 wurde ganz Louisiana ange-
kauft, Florida 1820 von Spanien abgetreten und schon 1805 die
Granze bis zum Stillen Meere ausgedehnt. Jetzt besteht das Ganze
aus 24 Staaten und verschiedenen Gebieten, welche letztere erst,
wenn sie 60,000 E. haben, als Staaten in den Verein treten. Die
Vereinigten Staaten von Nordamerika bilden einen Staatenbund,
der sich 1789, 3. März seine jetzige Verfassung gab. Jeder Staat für
sich ist völlig unabhängig, hat eine demokratische Verfas-
sung, die in allen sich ziemlich gleich ist, ein Ober- und Unter-
haus, aber ohne allen Adel, und an der Spitze einen Gouverneur,
der jedoch nur auf bestimmte Zeit gewählt wird. Alle Staaten aber
sind durch den General Congreß vereinigt, der die Gesammtheit
aller repräsentirt. Er besteht ebenfalls aus zwei Häusern, dem Se-
nate, zum welchen: jeder Staat 2 Abgeordnete sendet, und dem Hause
der Repräsentanten, zu denen von 50,000 E. ein Mitglied ge-
wählt wird. An der Spitze steht ein vom Senate auf 4 Jahre ge-
wählter Präsident mit 25,000 Dollars Gehalt. Die Beschlüsse detz
Congresses, welcher Auflagen und Anleihen macht, Verträge mit frem-
den Staaten schließt, Krieg erklärt, Münzen prägt, das Heer anwirbt,
die Seemacht ordnet, allgemeine Gesetze giebt und den noch unbebaue-
ten Boden der westlichen Gebiete verkauft, die Gouverneurs der Gebiete
ernennt und letztere zu Staaten erhebt, bedürfen der Bestätigung des
Präsidenten, jedoch sind sie, wenn diese verweigert wird und bei einer
zweiten Abstimmung zwei Drittheile der Mitglieder jedes Hauses sie
billigen, auch ohne diese Staatsgesetz. Der Präsident besitzt die voll-
ziehende Gewalt, versammelt den Congreß, ist Oberfeldherr, er-
nennt die Gesandten, Staatsbeamten rc. Unter ihn: stehen 4 Staats -
secretairs (Minister) und ein Vicepräsident. Der jetzige Prä-
sident (4.März 1829 bis 1833) ist Andreas I a ck so n (dschecksen);
sein Vorgänger (1825bis 1829) war John Adams. Es giebt einen
obersten Gerichtshof; unter demselben stehen 7 Kreis- und 24
Distriktsgerichte, die zu bestimmten Zeiten in den Hauptörtern
ihrer Sprengel Sitzungen halten. Die Staatseinnahme betrug
1829 — 40 Will. Rthlr., die Ausgabe nur 35mill., daher mindert
sich die 1817 bis auf l54mill. Rthlr. gestiegene Staatsschuld sehr
schnell und betrug 1. Januar 1830 — 64^ Mill. Rthlr. Das stehende
Heer zählt nur 5500 Mann, aber jeder Bürger ist vom 16 bis 45 Jahre
zu den Waffenübungen verpflichtet und so hatte schon 1824 der Staat
eine Miliz von 1,053,000 Mann. Die Seemacht wächst mit jedem
Jahre und bestand 1827 aus 29 Linienschiffen und Fregatten. Außer
den 24 Staaten, welche in Grafschaften und Gemeinden zer-
fallen, und den Staatsgebieten (Territory) giebt es noch einen
besonderen Distrikt, Colllmbia genannt, welcher seit 1791 unter
unmittelbarer Verwaltung des Congresses steht und die Hauptstadt des
ganzen Staatenbundes enthält.