Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Abth. 1 - S. 38

1830 - Hannover : Hahn
38 Deutschland. lands Ausdehnung nie zu derselben Zeit. Schon 1028 wurde Schles- wig abgetreten und späterhin riß besonders Frankreich und der Schwei- zer Bund das Burgundische Königreich bis auf geringe Reste (das Bis- thum Basel, die Grafschaft Mömpelgard u. a.) an sich, 1552 gingen Metz, Toul und Verdun, und 1648 Elsaß an Frankreich verloren; das jetzige Franzos. Lothringen raubte dem Deutschen Reiche der Friede zu Wien (1738). Noch größeren Verlust führte der Luneviller Friede (1801) herbei, denn durch ihn wurde der Rhein Deutschlands W. Gränze, nachdem die nördlichen Niederlande schon im Xvi. Jahrh. sich unab- hängig gemacht hatten. Aber noch kleiner ward des seit 1806 ganz aufgelöseten Reiches Umfang, als Napoleon 1810 das nördliche Kü- stenland bis zur Trave zur Französischen Provinz machte. Dies letz- tere und ein Theil der 1801 verloren gegangenen Rheinländer wurde im großen Freiheitskampfe 1813 bis 1815 wieder erworben. Seit Karls des Großen Zeiten bildete Deutschland Gaue, Grafschaf- ten und Herzogthümer; aber die Statthalter dieser Provinzen wurden seit dem Xi. Jahrh. erbliche Fürsten und das Reich theilte sich nicht allein in viele Herzogthümer, Mark-, Pfalz-, Land- und Burggrafschaften, Fürsten thümer, Graf- und Herrschaften, sondern selbst Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Pro bst e und Äbtissinn en wurden weltliche Herrscher, ja sogar Städte, Dörfer und Rittergüter erwarben die sogenannte Reichsunmittelb'arkeit. Des Kaisers Wacht schwand immer mehr; t-:r Reichstag, auf dem fast alle jene Glieder des Reiches Sitz und Stimme hatten, ordnete die allgemeinen Angelegenheiten. Um größere Einheit zu bewirken theilte 1500 Maximilian I. Deutschland, mit Aus- nahme Böhmens, Schlesiens, Mährens, Österreichs, Burgunds, der Lausitz und vieler kleiner Herrschaften, z. B. Jever, Kniphausen, der Reichsritterschaft u.a., in sechs Kreise: den Baierschen, Schwäbi- schen, Fränkischen, Oberrheinischen, Niederrheinischen, Westfälischen und Sächsischen, 1512 aber in 10 Kreise: den Baiersch., Schwäb., Fränk., Ober- und Niederrhein., Ober- und Niedersächs., Westfäl., Österreichischen und Burgundischen. Der Reichstag bestand 1791 aus dem Collegium a) der 9kurfürsten (ursprünglich nur 7: Böhmen, Sachsen, Bran- denburg, Pfalz, Mainz, Trier, Köln; aber 1623 kam Baiern, 1695 Braunschweig Lüneburg hinzu), b) der 36 geistlichen und 63 weltlichen Fürsten, Bischöfe, Grafen :c., c) der 54 Reichsstädte. Nach dem Frie- den zu Luneville, ordnete der Reichs Deputations Hauptschluß (1803) die Entschädigungen derjenigen Fürsten, welche durch den Friedensschluß Länder und Rechte verloren hatten, dadurch, daß alle geistlichen Besitzungen bis auf die des neu eingeführten Kurerzkanzlers säcu- larisirt und die Reichsstädte bis auf Lübeck, Hamburg, Bremen, Augsburg, Nürnberg und Frankfurt aufgehoben wurden. An die Stelle der drei geistlichen Kurfürsten traten der Kurerzkanzler, Baden, Würtemberg und Hessen, und das Kurfürstencollegium bestand seitdem aus 10, das Fürstencollegium aus 131, das Städtecollegium aus 6 Mitgliedern. Noch war mau über manche Verfassungspunkte nicht einig. als schon das nun fast tausendjährige Reich völlig sich
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer