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1855 -
Emmerich
: Romen
- Autor: Viehoff, Heinrich
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Vorwort
zur ersten Auflage.
l%Jit Herausgabe« dieses Leitfadens glaubt der Verfasser nicht besser rechtfertigen
zu können, als indem er seine Ansichten über die Methode des geographischen
Unterrichtes und die Reihenfolge, in welcher der geographische Lehrstoff auf Gym-
nasien und höhern Bürgerschulen mitgetheilt werden müsse, entwickelt. Hiezu bedarf
es aber zunächst einer Verständigung über die verschiedenen Seiten, die wir an
dem, was gewöhnlich unter dem Ausdruck Geographie zusammengefaßt wird,
unterscheiden.
Die herkömmliche Eintheilung der Geographie ist bekanntlich die in mathema-
tische, physikalische, ethnographische (die jedoch nicht immer als ein besonderer
Zweig ausgeschieden wird) und politische Geographie. Man hat die Erdbeschrei-
bung , insofern sie die Erde als Himmelskörper betrachtet, mathematische
genannt. Bezeichnender und unterscheidender wäre dafür die Benennung astrono-
mische Geographie, da die Mathematik auch in den übrigen Zweigen der Erd-
beschreibung keine unbedeutende Rolle spielt und fortwährend in dem Maße an
Wichtigkeit gewinnen wird, als sich diese Zweige weiter entwickeln werden. —
Physikalische Geographie hat man den Theil der Erdbeschreibung genannt,
der die natürliche Beschaffenheit der Erdoberfläche beschreibt, mit Einschluß der
Lehre vom Klima und von den Produkten. Die Ethnographie oder Völker-
kunde aber hat man als einen dritten Hauptzweig der Geographie aufgeführt. Hier
finden wir nun einerseits in dem Begriff der physikalischen Geographie zwei wesent-
lich verschiedene Seiten der Erdkunde mit einander vermengt, andrerseits aber einen
unter jenen Begriff, wenn er richtig gefaßt wird, gehörenden Rebenzweig davon
gesondert. Mit welchem Recht Beides geschehen fey, wird folgende Betrachtung
deutlich machen.